Erhebliche Einschränkungen für Fahrer befürchtet
Die Landesregierung habe sich entschlossen, gegen das Urteil des VG Wiesbaden Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel zu beantragen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt, erklärten Bouffier und Hinz. Die Entscheidung fordere erhebliche Einschränkungen für die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge, sagten sie.
Land: Auswirkungen eines Fahrverbots "nicht hinnehmbar"
"Eine Reduzierung der Luftverschmutzung durch schädliche Stickoxide ist auch für uns unabdingbar", heißt es in der Mitteilung. Allerdings halte das Land die Auswirkungen für die betroffenen Fahrzeuge durch ein mögliches Fahrverbot in Frankfurt für "nicht hinnehmbar". "Ein mögliches Fahrverbot würde etwa ein Viertel der in Frankfurt registrierten Autos und zahllose Pendler oder Besucher aus dem Umland belasten", erklärten Bouffier und Hinz. Dies sei unverhältnismäßig.
Fahrverbote in Hamburg und Stuttgart
In Hamburg gibt es bereits begrenzte Diesel-Fahrverbote. Für Stuttgart ist ein größeres Fahrverbot zum Jahreswechsel geplant.
Ab September 2019 auch Euro-5-Diesel betroffen
Von dem Urteil sind zunächst von Februar 2019 an Diesel-Fahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 01.09.2019 an sollen auch Euro-5-Diesel tabu sein.
Umfasstes Gebiet noch unklar
In welchem Gebiet es konkret zu Fahrverboten kommen soll, gab das Gericht nicht verbindlich vor. Das Verbot könnte sich an den bestehenden Grenzen der Umweltzone in Hessens größter Kommune orientieren, erklärte der Richter. Diese wird vom Autobahnring um die Stadt begrenzt.