Halbe Stelle, volles Gehalt: Finanzbeamtin wegen Betruges zu Bewährungsstrafe verurteilt

Wegen Betruges hat das Amtsgericht Düsseldorf am 24.05.2019 eine Finanzbeamtin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau aus Paderborn hatte als Teilzeitkraft mehr als zwölf Jahre lang ein volles Gehalt bekommen und so etwa 170.000 Euro zu viel kassiert.

Überzahlung durch Fehler des Besoldungsamtes

Der Richter hielt der 62-Jährigen zugute, dass sie das Doppelte des ihr zustehenden Geldes durch einen Abrechnungsfehler des Besoldungsamts bekommen hatte. Sie habe nicht aktiv betrogen. Aber als Beamtin habe sie gegen die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren verstoßen, indem sie nicht auf die zu hohen Zahlungen hinwies. Das Landesamt hatte übersehen, dass die rückenkranke Frau beim Finanzamt Dortmund-Ost und nach einer längeren Pause in Paderborn nur halbtags arbeitete.

Disziplinarverfahren läuft

Das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin dauert an. Das Land hat sie auf Rückzahlung der zu viel kassierten Bezüge verklagt.

AG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2019

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2019 (dpa).