Kanzlei sieht Widerrufsjoker in Kreditverträgen für Skandal-Diesel

Die Autokreditverträge der Bank11 eröffnen eine Rückabwicklungsmöglichkeit für Käufer sogenannter Schummel-Pkws. Hierauf weist die Hahn Rechtsanwälte PartG mbB hin. Aufgrund von Fehlern in den Formularen der Autobank seien die Darlehensverträge noch immer widerrufbar. Ein Widerruf führe auch zur Rückabwicklung des Pkw-Kaufvertrages, da es sich um verbundene Geschäfte handele.

Widerrufsrecht noch nicht verfristet

Die Autokreditverträge der Bank11 für Privatkunden und Handel GmbH setzten die Frist zur Ausübung des Verbraucher-Widerrufsrechts nicht in Lauf, wenn sie die Formulierung enthalten: "Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen". Die Kanzlei verweist insoweit auf eine Festlegung, die das LG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung zum Rechtsstreit mit dem Az. 13 O 175/18 getroffen habe.

Pkw-Finanzierung widerrufen

Zu diesem Rechtsstreit mit der Bank 11 sei es gekommen, weil ein Kunde dieser Autobank im April 2018 sein Widerrufrecht hinsichtlich einer Pkw-Finanzierung aus dem Jahr 2013 unter Berufung auf Fehler im Vertrag ausgeübt habe und die Bank11 das Vorhandensein von Fehlern vorgerichtlich nicht habe akzeptieren wollen. "Wenn eine Autobank nicht sämtliche oder fehlerhafte Informationen in den Finanzierungsvertrag aufnimmt, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, ist eine Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher oder Existenzgründer auch heute noch möglich", erläutert der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn.

Widerrufsrecht im Dieselskandal zielführend nutzbar

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler in den Formularen der Autobanken führe rechtlich nicht nur zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Es handele sich um verbundene Geschäfte. Aus diesem Grund könne das Widerrufsrecht im Dieselskandal zielführend genutzt werden. "Der Widerruf des Finanzierungsvertrags ist insbesondere dann für Verbraucher interessant, wenn sie zum Zeitpunkt des Erwerbs ihres Schummel-Diesels noch nicht über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügten", so Hahn. "In den sogenannten Widerrufsfällen wird der Versicherungsfall nämlich nicht durch Überreichen der unzureichenden Vertragsunterlagen durch die Autobank, sondern erst mit Erhalt des Ablehnungsschreibens der Bank begründet." Da der Auto-Widerrufsjoker in der Bevölkerung noch nicht so bekannt sei, hätten bisher noch nicht so viele Verbraucher ihr Widerrufsrecht im Diesel-Skandal genutzt.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019.