Der Bundesrat hat am 18.09.2020 der Erhöhung der Haftentschädigung auf 75 Euro pro Tag zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz wenige Tage zuvor verabschiedet und damit eine Bundesratsinitiative aus dem Vorjahr umgesetzt. Die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung betrug bisher 25 Euro pro Tag. Ausgeglichen werden soll damit der sogenannte immaterielle Schaden des Betroffenen.
Redaktion beck-aktuell, 21. September 2020.
Den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 543/20) finden Sie als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesrates. Gleiches gilt für den Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 543/20 (B)).
DAV fordert Haftentschädigung von mindestens 100 Euro pro Tag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.09.2020, becklink 2017404
Bundesrat will höhere Haftentschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.12.2019, becklink 2015087
Haftentschädigung für Justizopfer: DAV fordert mindestens 100 Euro pro Tag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.12.2019, becklink 2014903