Händler bekommen mehr Zeit für Umstellung von Registrierkassen

Händler und Gastronomen bekommen mehr Zeit für die Umstellung elektronischer Registrierkassen auf neue Sicherheitsstandards, mit denen Steuerbetrug eingedämmt werden soll. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt, wie das Finanzministerium am 27.09.2019 auf Anfrage mitteilte. Bundesweit geht es um 2,1 Millionen Registrierkassen, die eigentlich bis zum 01.01.2020 umgestellt werden müssen. Sie sollen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt werden. Bis Ende September 2020 gilt aber nun eine Regelung, dass es nicht beanstandet wird, wenn die Kassen noch nicht umgerüstet sind.

Software zu spät verfügbar

Elektronische Registrierkassen sollen mit der Umstellung fälschungssicher werden, um Steuerbetrug einzudämmen. Die Pflicht zur Umrüstung trifft laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag (DIHK) grundsätzlich alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Kasse registrieren. Allerdings sei die Software frühestens ab Oktober 2019 am Markt verfügbar, was große Unsicherheit vor allem im Handel und der Gastronomie ausgelöst habe.

DIHK begrüßt Übergangsfrist

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte: "Es ist richtig und sinnvoll, den Unternehmen mehr Zeit zu geben, um ihre elektronischen Kassensysteme auf die neuen Sicherheitsstandards umzustellen." Die Übergangsfrist gebe Unternehmen die erforderliche Zeit, um die Sicherheitslösungen passgenau in ihre Kassensysteme zu integrieren. Denn sichere Kassensysteme seien auch ein wichtiges Anliegen der Unternehmen.

Redaktion beck-aktuell, 27. September 2019 (dpa).