Grundsteuer-Reform: Experten für Flächenmodell

Die Reform der Grundsteuer betrifft Millionen Menschen in Deutschland: Experten sprechen sich nun für eine künftige Berechnung nach der Wohn- und Grundstücksfläche aus. Ein entsprechendes Konzept legte das ifo-Institut am 17.09.2018 in Berlin vor. Die Studie wurde im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilien-Ausschuss erstellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuordnung gefordert. Mit rund 14 Milliarden Euro ist die Steuer eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

Studie will komplizierte Berechnungen und Überlastung von Städtern vermeiden

Eine Berechnung nach Fläche würde komplizierte Berechnungen nach dem Wert der Immobilie vermeiden, zudem würden sonst Hausbesitzer und Mieter in Großstädten wegen steigender Preise übermäßig belastet. "Das hätte gegenüber wertbasierten Modellen erhebliche Vorteile. Vor allem Steuervereinfachung: Wir würden hohe Bewertungskosten vermeiden", sagte ifo-Präsident Clemens Fuest. "Geeignet ist eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche. Dafür reicht eine einmalige Bestimmung."

Auch Bayern für Flächenmodell

In der Diskussion für die Neuregelung sind bisher drei Modelle, wobei Bayern ebenfalls das vom ifo-Institut vorgeschlagene Modell favorisiert. Denn wirtschaftlich starke Bundesländer mit hohen Immobilienpreisen wie Bayern und Baden-Württemberg müssten sonst nach Angaben von ifo-Präsident Fuest mehr Geld in den Länderfinanzausgleich einzahlen.

Zeit für Umsetzung wertebasierten Modells zu knapp

Eine Berechnung nach Fläche würde die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise zudem später vor höheren Steuerlasten bewahren. Alternativ sind im Gespräch das Bodenwertmodell – hier wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Steuerhöhe zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser mit ein. Ein wertebasiertes Modell mit höheren Grundsteuerlasten in gefragten Regionen und niedrigeren Kosten in ländlichen Regionen wird oft als die gerechteste Lösung angesehen – aber auch als aufwendigste. Doch die Zeit drängt.

Finanzministerium: Vorschlag soll Ende 2018 stehen

Eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) betonte, bis Ende 2018 werde ein Vorschlag zusammen mit den Ländern erarbeitet. "Wenn es soweit ist, werden wir es rechtzeitig ankündigen." Bis 2019 hat das Verfassungsgericht eine Reform verlangt.

Redaktion beck-aktuell, 17. September 2018 (dpa).