Grünes Licht für Waffenrechtsnovelle

Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen beim Waffenrecht frei gemacht. Wie der parlamentarische Pressedienst berichtet, votierte das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion am 11.12.2019 für den Regierungsentwurf des "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" (BT-Drs. 19/13839) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Die Vorlage steht am 13.12.2019 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

EU-Recht soll umgesetzt werden

Mit der Neuregelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen.

Regelanfrage an Verfassungsschutz bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung

Um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen können, soll künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen die Waffenerlaubnis auch dann verweigert beziehungsweise entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung nicht verboten ist. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz zu richten, der wiederum die Waffenbehörden auch über nachträglich begründete Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu informieren hat.

Bedürfnisnachweis für Erwerb und fortbestehenden Besitz von Schusswaffen

Weitere Regelungen betreffen etwa den Bedürfnisnachweis für den Erwerb beziehungsweise fortbestehenden Besitz von Schusswaffen. Ferner sollen unter anderem die Länder bei der Errichtung von Waffenverbotszonen nicht mehr auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt sein.

CDU/CSU-Fraktion: Gewinn für Sicherheit in Deutschland

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem "guten Ergebnis" einer langen Debatte über die Novelle. Sie hob zugleich hervor, dass die Neuregelung zu einem Gewinn für die Sicherheit in Deutschland führen werde.

SPD: Interessen von Sportschützen berücksichtigt

Die SPD-Fraktion bekräftigte das Ziel, Verfassungsfeinde möglichst weitgehend zu entwaffnen. Sie betonte zugleich, dass es gelungen sei, den Interessen von Sportschützen gerecht zu werden.

AfD kritisiert Aktionismus

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass sich große Teile der Vorlage auf politischem Aktionismus begründeten. So bestehe für die vorgesehene Regelanfrage beim Verfassungsschutz keine Notwendigkeit.

FDP-Fraktion moniert Regelung zu Waffenverbotszonen

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass keine Alternativen zur Regelanfrage erwogen worden sein. Auch wandte sie sich mit Hinweis auf eine etwaige Zunahme anlassloser Personenkontrollen gegen die Regelung zu Waffenverbotszonen.

Linke für individuelle Waffenverbote

Die Fraktion Die Linke unterstrich die Notwendigkeit, Waffenbesitz bei Rechtsextremisten einzudämmen. Mit Blick auf die Regelung zu Waffenverbotszonen nannte sie es wichtiger, individuelle Waffenverbote stärker zum Tragen kommen zu lassen.

Grüne begrüßen Regelanfrage

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es sowohl bei Rechtsextremisten als auch bei Dschihadisten Bestrebungen gebe, sich zu bewaffnen. Sie begrüßte zudem die Regelanfrage als gut und richtig.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2019.