Grünes Licht für Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Die Bundesregierung will den Jugendschutz an die Herausforderungen der digitalen Medienwelt anpassen. Der Familienausschuss billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf in einer geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen. Zwei zentrale Punkte der Neuregelung sind die Einrichtung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie zusätzliche Pflichten für Onlineplattformen.

Neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt wird. Zudem ist geregelt, dass die Bundeszentrale einen Beirat einrichtet, der sich "in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen" einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder- und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre sein dürfen.

Onlineplattformen mit mehr Pflichten

Gemäß der Gesetzesnovelle sollen die Anbieter von Onlineplattformen zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr einfach gefunden und angesprochen werden können. Auch ist vorgesehen, Kostenfallen wie "Loot Boxen" standardmäßig zu deaktivieren. Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Alterskennzeichnung um sogenannte Deskriptoren erweitert wird, die auf Interaktionsrisiken hinweisen, wenn diese bei der Alterseinstufung nicht berücksichtigt wurden. Zudem wird konkretisiert, dass zu den "entwicklungsbeeinträchtigenden Medien" insbesondere "übermäßig ängstigende, Gewalt befürwortende oder das sozial-ethische Wertebild beeinträchtigende Medien" zählen.

Leichterer Zugang zu Kinos

Umgekehrt wollen Union und SPD mit ihrem Änderungsantrag Kindern den Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtern. So wird das bislang auf personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf "erziehungsbeauftragte Personen" erweitert. Damit soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden. 

FDP und Linke monieren Kompetenzüberschneidungen bei neuer Bundesbehörde

Die FDP und Die Linke monierten, dass mit dem Ausbau der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer eigenen Bundeszentrale eine Doppelstruktur geschaffen wird. Die Behörde sei dann in Teilen auch für Internetangebote zuständig und entziehe der auf Länderebene organisierten unabhängigen, staatsfernen Medienaufsicht Kompetenzen. Die Grünen begrüßten zwar den Änderungsantrag der Koalition ausdrücklich. Dies reiche allerdings nicht aus, um dem Gesetzentwurf insgesamt zuzustimmen. Auch sie befürchten, dass die unklare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern beim Jugendmedienschutz nicht aufgelöst wird. 

Grüne problematisieren Medienkonvergenz

Ebenso werde das Problem der Medienkonvergenz nicht gelöst. Eltern und Erziehungsberechtigten, aber auch Kindern und Jugendlichen selbst sei es zunehmend unverständlich, warum derselbe Medieninhalt je nach Verbreitungsweg unterschiedlichen Vorgaben unterliege. Die AfD wiederum wünscht sich strengere Auflagen bei der Verbreitung von Pornografie im Internet. Zudem befürchtet sie, dass die neue Bundeszentrale nicht unabhängig und staatsfern sei. Entsprechende Entwicklungen habe man bereits bei der Bundeszentrale für politische Bildung beobachten könne, die einseitig die Positionen der Regierung vertrete.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2021.