Deutscher Raser lieferte sich im Gotthard-Tunnel Verfolgungsfahrt mit Schweizer Polizei
Der Mann hatte der Schweizer Justiz zufolge 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel überholt. Teils mit Tempo 200 lieferte er sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei - erlaubt waren auf dieser Strecke 120 Stundenkilometer. Ein Schweizer Gericht verurteilte ihn deshalb in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, von denen er 12 Monate verbüßen soll.
Haftstrafe muss in Deutschland verbüßt werden
Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in diesem Frühjahr, dass der Mann seine Haftstrafe in Deutschland absitzen muss. Eigentlich hätte er bereits seit Anfang Juni im Gefängnis sitzen müssen. Die Behörde hatte bislang vergebens versucht, den Mann zum freiwilligen Haftantritt zu bewegen. Der 44-Jährige hatte sich laut Staatsanwaltschaft zuletzt selbst für krank erklärt und war mehreren Aufforderungen, sich bei einem Sachverständigen zur Untersuchung zu melden, nicht nachgekommen.