Google zieht Berufung gegen Urteil zu Gesundheitsportal zurück

Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück. Im März war bekanntgeworden, dass Google beim Oberlandesgericht München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München eingelegt hatte. Das Gericht hatte die Zusammenarbeit zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium als Kartellverstoß gewertet und vorläufig untersagt.

Medienhäuser befürchten Nachteile

Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Medienhäuser befürchteten dadurch Nachteile für ihre ebenfalls im Internet angebotenen Gesundheitsportale. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht geklagt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß, da sie den Wettbewerb einschränke und untersagte sie vorläufig. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Google legte vorsorglich Berufung ein

Noch im März betonte der Konzern, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und dass man deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen. Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte nunmehr am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: "Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben." Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: "Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt." Dass Google das Urteil akzeptiere, "werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft."

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2021 (dpa).