EuGH soll Pflanzenschutzmittelverordnung überprüfen
Hintergrund des Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort müssen sich mehrere Aktivisten vor einem Strafgericht wegen Sachbeschädigung verantworten, weil sie in Geschäften Kanister eines glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels mit Farbe beschmiert hatten, um sie unverkäuflich zu machen. Um den Fall richtig einschätzen zu können, will das französische Gericht nun vom Gerichtshof wissen, ob die EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ausreicht, um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Verordnung mit dem Vorsorgegrundsatz vereinbar ist.
Umstrittene Studien verneinen Krebsgefahr von Glyphosat
Glyphosat war 2017 in der EU nach langem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die zuständige Lebensmittelbehörde Efsa und die europäische Chemikalienagentur Echa waren zuvor zu dem Schluss gekommen, dass verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichten, um das auch auf deutschen Feldern breit eingesetzte Mittel als krebserregend einzustufen. Von Umweltschützern wird die Aussagekraft der zugrundeliegenden Studien allerdings angezweifelt. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stuft Glyphosat als “wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen ein.