Gläubiger deutscher Lehman-Tochter werden voll entschädigt

Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers erschütterte im Herbst 2008 die Weltwirtschaft. Neun Jahre danach ist das Insolvenzverfahren über die deutsche Lehmann-Tochtergesellschaft so gut wie beendet und es steht fest, dass ihre Gläubiger ohne Schaden davonkommen. Dies liegt an einer juristischen Besonderheit.

Insolvenzverwalter: Gläubiger werden vollständig entschädigt

Die 750 Gläubiger der Frankfurter Lehman Brothers Bankhaus AG werden vollständig entschädigt, wie der Insolvenzverwalter Michael Frege im Interview mit der Fachzeitschrift "INDat" sagte. Aus der Insolvenzmasse von rund 17 Milliarden Euro würden zudem Steuern und das nicht bezifferte Honorar der Insolvenzverwaltung durch Frege und seine Kanzlei CMS Hasche Sigle bezahlt. Das Verfahren werde voraussichtlich noch in diesem Jahr geschlossen, kündigte Frege an.

Rolle einer zentralen Vertriebsstelle stärkte Ansprüche 

Im Lauf des Verfahrens sei es gelungen, die verfügbare Masse des deutschen Insolvenzverfahrens von anfänglich 100 Millionen Euro auf 17 Milliarden Euro zu steigern, sagte Frege. Die deutsche Tochter habe im Lehman-Konzern die Rolle einer zentralen Vertriebsstelle gespielt, was rechtlich die Ansprüche gestärkt habe. "Uns ist es gelungen, die Rechte der von uns verwalteten Einheit voll und ganz durchzusetzen. Und das im Wesentlichen in den USA", sagte Frege der Zeitschrift.

Honorar für Insolvenzverwaltung bleibt vertraulich

Vor einigen Jahren hatte es in dem Verfahren auf Druck einiger später eingestiegener Hedgefonds Streit um das erwartbare Honorar für Frege und seine Mannschaft gegeben. CMS selbst hatte auf der Grundlage eines Gutachtens eine Spanne von 200 bis 834 Millionen Euro genannt - in jedem Fall die höchste Vergütung, die je in einem deutschen Insolvenzverfahren gezahlt wurde. Als realistisch hatte CMS-Partner Hubertus Kolster im September 2013 eine Summe von rund 500 Millionen Euro genannt. Im Interview mit INDat-Chefredakteur Peter Reuter erklärte Frege nun, dass alle Gläubiger die vom Gericht festgesetzten Honorare akzeptiert und bestätigt hätten. Sie sollten wie die übrigen Ergebnisse des Insolvenzverfahrens vertraulich bleiben. Die Kanzlei hat nach eigenen Angaben über einen Zeitraum von neun Jahren im Schnitt 100 Berufsträger wie Anwälte und Wirtschaftsprüfer samt ihrer Mitarbeiter mit der Sache befasst.

Kleinsparer profitieren nicht vom Verfahren 

Das Verfahren über die deutsche Tochter Lehman Bankhaus hat nichts mit den rund 50.000 deutschen Kleinsparern zu tun, die meist über ihre Hausbanken Zertifikate der niederländischen Lehman-Tochter erworben hatten. Je nach Institut führten sie Prozesse, konnten Vergleiche abschließen, erhielten Teilentschädigungen oder Abschlagzahlungen aus der niederländischen Insolvenzmasse. Eine recht komfortable Lösung für gut 2000 Geschädigte wurde mit der Targo-Bank (früher Citi) ausgehandelt. Die Anleger erhielten laut Verbraucherzentrale im Schnitt 48,4 Prozent ihres Einsatzes zurück und durften die Zertifikate behalten, die noch rund 25 Prozent des Ausgabewerts wert sein sollten.

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2017 (dpa).