Gesundheitsausschuss beschließt Versorgungsgesetz

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am 25.11.2020 den Entwurf für das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz mit einigen Änderungen beschlossen. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Ziele des geplanten Gesetzes sind mehr Personal in der Altenpflege, stabile Krankenkassenbeiträge und mehr Stellen in der Geburtshilfe.

Einmaliger Fünf-Milliarden-Bundeszuschuss für Gesetzliche Krankenversicherung

Die Vorlage (BT-Drs. 19/23483) beinhaltet ein ganzes Bündel an Regelungen. So soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 2021 einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro erhalten. Zudem sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig acht Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführt werden. Mit dem zusätzlichen Geld sollen die Beiträge stabil gehalten werden. Die Bundesregierung plant 2021 mit einem Anstieg der Zusatzbeiträge in der GKV im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte.

20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in stationärer Altenpflege

Ferner sind 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege geplant. Die Stellen sollen durch einen Vergütungszuschlag von der Pflegeversicherung finanziert werden, sich also nicht auf die Eigenanteile auswirken. Angestrebt wird ein verbindliches Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.

Mehr Hebammen in Krankenhäusern

Vorgesehen sind auch mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von insgesamt rund 200 Millionen Euro aufgelegt. Damit sollen neue Hebammenstellen und weitere Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.

Kinderkrankenhäuser werden gestärkt

Gestärkt werden außerdem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen. Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für sogenannte Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.

Einige Corona-bedingte Hilfen werden verlängert

In den Ausschussberatungen wurde unter anderem für bestimmte Fälle eine Ausnahmeregelung vom Anhebungsverbot für Zusatzbeiträge und der Verpflichtung zum Abbau von Finanzreserven der Kassen ergänzt. Auch werden einige Corona-bedingte Hilfen bis Ende März 2021 verlängert. Die Förderung für das Hebammen-Fachpersonal wird angehoben.

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2020.