Gesetzliche Neuregelungen zum November 2017

Zum November 2017 treten eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen in Kraft: So müssen Verkehrssünder mit deutlich härteren Strafen rechnen und der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020. Über diese und weitere Neuerungen informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 26.10.2017.

Mindestlohn für alle Pflegekräfte

Wie die Regierung mitteilt, tritt am 01.11.2017 die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gelte der Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekämen sie derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten. Zum 01.01.2018 betrage der Mindestlohn 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steige er schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liege damit über dem gesetzlichen Mindestlohn – das komme vor allem Pflegehilfskräften zugute.

Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Seit dem 19.10.2017 ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte teilweise in Kraft. Danach könnten Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen in Gerichtsverfahren künftig mehr Unterstützung zur Verständigung in Anspruch nehmen, so die Regierung. Beispielsweise sei der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich. Außerdem könnten ab dem 18.04.2018 Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtere die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer

Wer keine Rettungsgasse bilde oder Einsatzfahrzeugen nicht Platz mache, zahle künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer werde empfindlich teurer. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 19.10.2017.

Freies öffentliches WLAN

Ferner mache die Bundesregierung den Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Sie schaffe die Störerhaftung ab und fördere so die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots. Die Änderung des Telemediengesetzes ist am 13.10.2017 in Kraft getreten.

Neue Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug

In Spielzeug auf Wasserbasis wie Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es laut Regierung ab dem 24.11.2017 neue Grenzwerte für die Stoffe Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI): 0,75 mg/kg für CMI, 0,25 mg/kg für MI sowie 1mg/kg für ein 3:1 Gemisch aus CMI und MI. Beide Konservierungsmittel könnten Kontaktallergien auslösen.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2017.