Gesetzliche Neuregelungen im November 2020
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© Oliver Berg / dpa

Bestmöglicher Schutz in Alten- und Pflegeheimen durch Corona-Schnelltests, mehr digitale Angebote im Gesundheitswesen und Reisegutscheine - diese gesetzlichen Neuregelungen treten im November in Kraft. Außerdem gibt es bei der Abfallvermeidung, der bezahlbaren E-Mobilität sowie bei vereinfachten Investitionen in Energieeinsparungen für den Klimaschutz Änderungen.

Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern durch Schnelltests

Die neue Coronavirus-Testverordnung soll dazu beitragen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Diese Einrichtungen können künftig Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Fällt ein Schnelltest positiv aus, wird zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt, um das Ergebnis zu überprüfen.

Reise-Gutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert

Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Reiseunternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten - anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises. Der Reise-Gutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert. Dafür müssen die Veranstalter eine Garantieprämie zahlen. Die Einzelheiten regelt eine Verordnung, die am 20.10.2020 in Kraft getreten ist.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: E-Patientenakte und E-Rezept

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte sei für die Versicherten freiwillig, so das Bundesgesundheitsministerium. Welche Daten gespeichert werden, wer auf sie zugreifen darf und wann Daten wieder gelöscht, entscheide der Versicherte. Klare Regeln für Datenschutz, Datensicherheit und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit sollen dafür sorgen, dass sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt sind.

Investitionsprogramm für Krankenhäuser und neue Regelungen für Intensivpflege

Das Krankenhauszukunftsgesetz sorgt für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Außerdem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich. Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Darauf zielt das "Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung". 

Abfälle vermeiden - Ressourcen nachhaltig nutzen

Abfall soll weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen. Mit diesen Regelungen wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt. Es soll zum Beispiel nicht mehr erlaubt sein, funktionstüchtige Ware zu vernichten. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist am 29.10.2020 in Kraft getreten und umfasst fünf zentrale Punkte: Retouren sollen nicht mehr vernichtet werden, recycelten Produkte soll Vorrang bei der Beschaffung durch Bundesinstitutionen eingeräumt werden, der Handel soll an Reinigungskosten für weggeworfene Produkte, etwa Zigarettenstummel, beteiligt werden, es soll schärfere Vorgaben für Recycling geben und die Trennung von Abfällen soll verbessert werden.

Änderung der Kfz-Steuer - Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität

Die Kfz-Steuer orientiert sich nun stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität. Ziel der Bundesregierung ist es, die CO2-Emission im Verkehrssektor um mindestens 40-42% zu verringern. Dabei sei es gleichzeitig wichtig, soziale Belange zu berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherzustellen, so die Bundesregierung.

Ein weiterer Baustein der Energiewende: Das Gebäudeenergiegesetz

Wärme zu einzusparen ist das Anliegen des mit dem 1. November 2020 geltenden Gebäudeenergiegesetzes. Schließlich ist im Gebäudebereich das Einsparpotential weiterhin sehr groß. Vor allem sind auch verschiedene Gesetze nun in einem Gesetz zusammengefasst und erleichtern so das energetische Sparen schon beim Neubau, insbesondere aber beim Sanieren. Ölheizkessel dürfen ab 2026 nur noch stark eingeschränkt genehmigt und eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell lockt eine Prämie. Um auch grundsätzlich den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht. Außerdem gibt es neue Abstandsregeln für Windkraftanlagen und der 52-Gigawatt-Ausbaudeckel für Solaranlagen ist aufgehoben.

Redaktion beck-aktuell, 30. Oktober 2020.