Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2019

Ab Juli steigen das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Renten. Geringverdiener zahlen weniger Sozialbeiträge. Und im Gerüstbau erhöht sich der Branchen-Mindestlohn. Diese und weitere gesetzliche Neuregelungen sind in den letzten Tagen in Kraft getreten oder werden es demnächst tun.

Anhebung des Kindergeldes und höherer Kinderzuschlag

Das Kindergeld wird in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich erhöht. Das entspricht rund 5%. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere 235 Euro statt 225 Euro. Eine zweite Stufe ist zum 01.01.2021 vorgesehen. Ebenfalls in einer ersten Stufe wird der Kinderzuschlag auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 01.01.2020.

Rentenempfänger erhalten mehr Geld

Zum 01.07.2019 sind auch die Renten gestiegen. In den alten Bundesländern beträgt die Erhöhung 3,18%. Der Rentenwert im Westen Deutschlands beträgt dann 33,05 Euro. In den ostdeutschen Ländern sind die Renten um 3,91% gestiegen. Hier liegt der Rentenwert damit bei 31,89 Euro. Das entspricht 96,5%des Westwertes.

Beitragsentlastung für Geringverdiener

Geringverdiener müssen weniger Sozialabgaben zahlen. Künftig zahlen sie bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig ist geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen.

Bundesweites Mindestentgelt im Gerüstbauer-Handwerk

Das Mindestentgelt im Gerüstbau beträgt seit Monatsbeginn 11,88 Euro je Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Besserer Anlegerschutz durch neue Regeln für den Wertpapierhandel

Ab dem 21.07.2019 wird die EU-Prospektverordnung gelten und dafür sorgen, dass Wertpapierprospekte einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Anleger werden dann nach Hoffnung der Bundesregierung noch fundiertere Anlageentscheidungen treffen können. Unternehmen soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

Monatlicher Pfändungsfreibetrag steigt

Schuldner können ab sofort mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

Marktzugang für verflüssigtes Erdgas

Verflüssigtes Erdgas verursacht bei der Verbrennung weniger Treibhausgase als Schweröl und Diesel. Für die Schifffahrt und den Straßengüterverkehr eröffnen sich damit neue Chancen. Doch bislang fehlte hier die dafür notwendige Infrastruktur, beispielsweise für ein LNG-Terminal (Liquid Natural Gas). Damit Deutschland künftig zum zentralen Umschlagplatz in Europa für verflüssigtes Erdgas werden kann, sieht eine am 20.06.2019 in Kraft getretene Verordnung vor, die Rahmenbedingungen für Auf- und Ausbau zu verbessern.

Ältere Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren ihre Gültigkeit

Mit dem 01.07.2019 sind die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude ausgelaufen. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines "Bedarfsausweises" erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2019.