Gesetzentwurf zu Milliarden-Hilfen für Kohleregionen vorgelegt

Bis 2038 soll Deutschland aus dem Kohlestrom aussteigen. Dagegen gab und gibt es Widerstand. Kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) jetzt einen Gesetzentwurf zu Milliarden-Hilfen für den Strukturwandel in Kohleregionen vorgelegt. Der Entwurf wird jetzt zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Entwurf soll bald vom Bundeskabinett beschlossen werden

Damit bei anderen Vorhaben des Bundes nicht zugunsten der vom Kohleausstieg betroffenen Gebiete gespart werden muss, sehen die Pläne des CDU-Politikers zusätzliche "Verstärkungsmittel" für die Ministerien vor. Wenn alles glatt läuft, könnte der Entwurf des "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" schon am 28.08.2019 vom Bundeskabinett beschlossen werden - vier Tage später wird in den betroffenen Ländern Brandenburg und Sachsen gewählt. Die Passagen zur Finanzierung sind nach dpa-Informationen bereits mit dem Finanzministerium abgestimmt.

Milliarden für betroffene Kohleregionen

In dem "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ geht es unter anderem um die Verteilung von bis zu 14 Milliarden Euro "für besonders bedeutsame Investitionen“ in Braunkohleregionen in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Außerdem wird die Verteilung von 1,09 Milliarden Euro an strukturschwache Standorte von Steinkohle-Kraftwerken in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland sowie in dem ehemaligen Braunkohlerevier Helmstedt geregelt.

Förderprogramme zur Schaffung von Arbeitsplätzen

Neben den Investitionszuschüssen, die nicht an bestimmte Projekte gebunden sind, legt der Bund Förderprogramme auf und steckt Geld in Forschungseinrichtungen, Behörden, Straßen, öffentlichen Nahverkehr und Schienen sowie in digitale Infrastruktur. Ziel des Bundes ist, bis 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze in Behörden und anderen eigenen Einrichtungen in den Regionen zu schaffen. Das Wirtschaftsministerium plant etwa ein Förderprogramm "Zukunft Revier“, das aus ehemaligen Kohleregionen «bundesweiten Modellregionen einer treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung“ machen soll.

Verteilungsschlüssel für Finanzhilfen 

Im Gesetzentwurf ist genau aufgeführt, nach welchem Schlüssel die Finanzhilfen verteilt werden, etwa "43 Prozent für das Lausitzer Revier“, davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen. 37 Prozent gehen demnach ans Rheinische Revier, 20 Prozent ans Mitteldeutsche Revier, davon 60 Prozent nach Sachsen-Anhalt, 40 Prozent nach Sachsen. Der Verteilungsschlüssel - insgesamt 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozent für NRW, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt - ist schon länger bekannt. Investitionen "zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur“ trägt der Bund zu bis zu 90 Prozent, Länder oder Gemeinden müssen mindestens zehn Prozent übernehmen. Die Länder hatten bereits viele Projekte angemeldet.

Inkrafttreten an Verkündung des Kohleausstiegsgesetzes gekoppelt

In Kraft treten soll das Gesetz zu den Strukturhilfen aber erst, wenn auch das Kohleausstiegsgesetz verkündet ist - das war unter anderem Umweltschützern besonders wichtig. Denn noch steht nicht fest, wann welches Kohlekraftwerk vom Netz geht. Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit dem Energiekonzern RWE über Entschädigungen.

Lob von Kretschmer

Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) begrüßte den Entwurf. "Darauf haben wir lange gewartet. Er ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für das Gelingen des Strukturwandels", sagte er gegenüber der Presse.

Redaktion beck-aktuell, 22. August 2019 (dpa).