Betriebsrentner zahlen bislang vollen Satz für die Krankenkasse
Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6% und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3%. Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekommt, musste auf die komplette Betriebsrente den kompletten Beitrag zahlen.
Spahn-Entwurf sieht Freibetrag vor
Ab 01.01.2020 soll laut dem Spahn-Entwurf nun ein Freibetrag von 159 Euro gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in Regierungskreisen hieß. Da bei 60% der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40% sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen dadurch 1,2 Milliarden Euro jährlich.