Gesetzentwurf: Spahn will Betriebsrentner bei Krankenkassenbeiträgen entlasten

Betriebsrentner in Deutschland sollen ab 2020 deutlich weniger Beiträge für die Krankenkasse zahlen müssen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte dafür eine Gesetzesformulierung vor, wie ein Ministeriumssprecher am 12.11.2019 in Berlin mitteilte. Umgesetzt werden soll damit ein Grundsatzbeschluss des Koalitionsausschusses. Die “Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete zuerst darüber.

Betriebsrentner zahlen bislang vollen Satz für die Krankenkasse

Auf ihre Betriebsrente müssen die Empfänger der Altersbezüge heute den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen, derzeit 14,6% und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3%. Bislang gibt es nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekommt, musste auf die komplette Betriebsrente den kompletten Beitrag zahlen.

Spahn-Entwurf sieht Freibetrag vor

Ab 01.01.2020 soll laut dem Spahn-Entwurf nun ein Freibetrag von 159 Euro gelten. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig, wie es in Regierungskreisen hieß. Da bei 60% der Betriebsrentner die Bezüge unter 318 Euro liegen, sollen diese künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen müssen. Die weiteren 40% sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen dadurch 1,2 Milliarden Euro jährlich.

Redaktion beck-aktuell, 12. November 2019 (dpa).