Gesetzentwurf: Grundrente schon ab 33 Beitragsjahren geplant

Die Grundrente für langjährige Geringverdiener ist auf dem Weg - und bekommen sollen sie mehr Senioren als ursprünglich geplant. Das geht aus einem am 16.01.2020 verbreiteten Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Rentenaufschlag zielt auf Niedrigverdiener in Voll- oder Teilzeit, die im Alter nur eine geringe Rente bekommen. Bereits ab 33 Jahren mit Rentenbeiträgen aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit sollen Minirenten um einen Zuschlag erhöht werden.

Heil: Lebensleistung anerkennen

Lange hatten Union und SPD um den Aufschlag für all diejenigen gerungen, die trotz jahrelanger Arbeit keine auskömmliche Rente haben. Es gehe um Menschen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, betonte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Sie werden mit der Grundrente im Alter mehr Geld bekommen. Sie werden am eigenen Leib spüren: Lebensleistung wird anerkannt."

Volle Höhe des Zuschlags ab 35 Beitragsjahren

Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD noch 35 Jahre als Bedingung vereinbart. Die Beiträge müssen im Schnitt einem Wert zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen. Im vergangenen Jahr waren das 972 bis 2.593 Euro brutto. Den vollen Rentenaufschlag erhalten zudem nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner nicht über 1.250 Euro bei Alleinlebenden und 1.950 Euro bei Paaren liegt. Vom Einkommen über dieser Grenze sollen 40% auf die Grundrente angerechnet werden. Insgesamt sollen 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren, davon 70% Frauen. Die meisten davon leben in Westdeutschland, immerhin ein Viertel aber auch im Osten.

Berechnung der Grundrente

Grundlage der Berechnung sind die sogenannten Entgeltpunkte, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Diese Punkte werden bei den Grundrente-Profiteuren nach einer komplizierten Rechnung aufgestockt, ab 33 Beitragsjahren zunächst ein wenig, für 35 Jahre dann fast verdoppelt. Ein konkretes Beispiel: Eine Friseurin, die 40 Jahre voll gearbeitet und dabei etwa 40% des Durchschnittslohns verdient hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro. Mit der Grundrente bekäme sie künftig 933,66 Euro. In vielen Fällen dürfte der Zuschlag aber deutlich darunter liegen.

Kosten von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr

Die Grundrente soll vollständig aus Steuermitteln finanziert werden - und nicht etwa über höhere Rentenbeiträge. Das Arbeitsministerium rechnet bereits im ersten Jahr mit Kosten von rund 1,4 Milliarden Euro. Starten soll die Grundrente 2021. Rein rechnerisch könnte jeder Grundrenten-Empfänger damit im Schnitt etwa 80 Euro im Monat bekommen. Bis 2025 könnten die Kosten dem Entwurf zufolge auf rund 1,7 Milliarden Euro steigen, weil man damit rechnet, dass die Rente an sich steigt.

Berechnung und Auszahlung sollen automatisch erfolgen

Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden, die Rentenversicherung soll sie automatisch berechnen. Die nötigen Daten etwa für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Dazu muss ein Datenaustausch neu aufgebaut werden. Die Rentenversicherung hatte vor organisatorischen Schwierigkeiten beim geplanten "automatisierten Datenabrufverfahren zwischen den Trägern der Rentenversicherung und den Finanzbehörden" gewarnt.

Zusammenspiel mit Sozialleistungen

Ein Freibetrag soll weitgehend verhindern, dass Grundrenten-Bezieher um ihr Wohngeld fürchten müssen. Der Rentenzuschuss soll bei dem staatlichen Zuschuss zur Miete nicht voll als Einkommen angerechnet werden. Und wer zu wenig Alterseinkommen für Grundrente erzielt, soll trotzdem oberhalb der Grundsicherung landen. Bei mindestens 33 Jahren mit Beiträgen soll dafür ein Freibetrag sorgen. Die Mini-Rente soll nicht mehr komplett bei der Ermittlung des ihnen zustehenden Betrags aus der Grundsicherung berücksichtigt werden. Der Freibetrag soll individuell berechnet werden und höchstens 216 Euro betragen.

Abstimmung innerhalb der Bundesregierung begonnen

Nach Angaben von Arbeitsminister Heil startete am 16.01.2020 die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über den Gesetzentwurf. "Jetzt peilen wir eine zeitnahe Kabinettsbefassung an", sagte Heil.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2020 (dpa).