Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Kraft getreten

Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und von Urteilsverkündungen wird moderat gelockert. Ein entsprechendes Gesetz ist am 19.10.2017 in Kraft getreten. Wenn der Zuschauerbereich in Gerichtsverfahren von besonderem öffentlichen Interesse zu klein sei, könnten künftig Verhandlungen für Medienvertreter in einen separaten Raum übertragen werden, erläuterte die Bundesregierung. Für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen würden Gebärdendolmetscher zugelassen.

Anpassung an geändertes Medieninteresse

Bislang sind Audio- und Videoübertragungen von Gerichtsverhandlungen nicht zugelassen. Das gewandelte Medienverständnis und der Umgang mit modernen Kommunikationsformen würden ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Künftig sollen Gerichte daher die Möglichkeit erhalten, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen beziehungsweise Übertragungen zuzulassen. Auch eine Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung wird so ermöglicht.

TV-Übertragungen von Entscheidungsverkündungen möglich

In den Medien können Entscheidungsverkündungen der Obersten Gerichtshöfe des Bundes übertragen werden. Über die Zulassung von Übertragungen entscheidet das Gericht im Einzelfall. Die Entscheidungen des Gerichts sind unanfechtbar. Eine Verzögerung des Verfahrens soll damit ausgeschlossen werden.

Weniger Barrieren für Gehörlose

Das Gesetz enthält auch Erleichterungen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen. Beispielsweise ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern im gesamten gerichtlichen Verfahren möglich. Für die betroffenen Personen entstehen dadurch keine Kosten. Die Regelung gilt für alle Zivil- und Strafgerichte. Auch die Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte sind erfasst.

Redaktion beck-aktuell, 20. Oktober 2017.