Freiwilligendienste für junge Menschen künftig in Teilzeit möglich

Junge Menschen können Freiwilligendienste künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit leisten. Der Bundestag beschloss am 22.03.2019 ohne Gegenstimmen ein entsprechendes Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Bisher gab es solche Teilzeit-Möglichkeiten im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst nur für ältere Freiwillige. Das habe viele Engagierte ausgeschlossen, argumentierten Abgeordnete aller Fraktionen in der Bundestagsdebatte.

Wichtige Gründe sind Voraussetzung für Reduzierung

Voraussetzung für die neue Teilzeit-Regelung ist, dass die Betroffenen wichtige persönliche Gründe für die Reduzierung haben - etwa, dass sie ein Kind versorgen, ein Familienmitglied pflegen oder körperliche und psychische Beeinträchtigungen haben. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit wird durch die neue Regelung nicht geschaffen. 

Opposition will mehr Vergünstigungen und die Einbindung auch bildungsferner Gruppen

Linke und Grüne kritisierten allerdings, der große Wurf bleibe mit dem Gesetz aus. Es fehlten etwa Vergünstigungen für die Freiwilligen in Kultur- und Sporteinrichtungen oder freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr. Außerdem müsse erreicht werden, dass sich auch bildungsferne Gruppen und Menschen mit Migrationshintergrund stärker engagierten. Die FDP warb dafür, auch Rentner mehr einzubinden, die AfD warb für eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht für alle, die nicht Mütter sind. Mehr als 80.000 Menschen absolvieren jedes Jahr einen Freiwilligendienst. Ihr Engagement sei eine tragende Säule und Kitt der Gesellschaft, argumentierten die Abgeordneten.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019 (dpa).