Frankreich: Produzenten haften nicht für Einsatz von "Agent Orange"

Ein französisches Gericht hat eine Klage gegen mehrere Unternehmen wegen des giftigen Entlaubungsmittels "Agent Orange", das im Vietnam-Krieg eingesetzt wurde, für unzulässig erklärt. Die Unternehmen hätten damals im Auftrag der USA gehandelt und könnten sich in Frankreich auf Immunität berufen, hieß es am Montag in der Entscheidung des Gerichts in Évry. Damit wies das Gericht Schadenersatzansprüche der Klägerin zurück.

Opfer von "Agent Orange" will Schadenersatz

Geklagt hatte eine 79-jährige Französin vietnamesischer Herkunft, die sich als Opfer von "Agent Orange" sieht. Während des Vietnam-Krieges zwischen dem kommunistisch regierten Norden und dem von den USA unterstützten Süden versprühten die Amerikaner von 1962 bis 1971 massenhaft chemische Mittel wie das hochgiftige "Agent Orange". Sie wollten damit den dichten Dschungel entlauben, der den Vietcong-Kämpfern als Rückzugsgebiet diente.

Neben Vietnamesen auch US-Soldaten betroffen

Unter den Folgen des amerikanischen Giftstoffeinsatzes leiden Vietnamesen, aber auch US-Soldaten. Das in dem Entlaubungsmittel enthaltene Dioxin wird für Krebs und andere Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht. Die Klägerin führt seit mehreren Jahren einen zivilen Rechtsstreit gegen mehrere Unternehmen, darunter der US-Saatgutkonzern Monsanto, den mittlerweile der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer übernommen hat. Die Frau engagierte sich in der Unabhängigkeitsbewegung in Nordvietnam und schrieb als Journalistin über den Krieg, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete. Sie gibt an, unter den Auswirkungen von "Agent Orange" zu leiden.

Konzern sieht sich nicht in der Verantwortung

Man habe großes Mitgefühl mit der Klägerin und allen Menschen, die unter dem Vietnam-Krieg gelitten haben, teilte der Konzern Bayer auf Anfrage mit. "Es ist allerdings seit vielen Jahren von Gerichten anerkannt, dass Unternehmen, die zu Kriegszeiten im Auftrag der US-Regierung produzierten, nicht für mögliche Schäden verantwortlich sind", hieß es weiter. Auch für die früheren Hersteller von "Agent Orange" gelte, dass sie nicht für Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der militärischen Nutzung des Produktes hafteten.

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2021 (dpa).