Frankreichs Verfassungsgericht erlaubt Alterstests bei Flüchtlingen

Das französische Verfassungsgericht hat Röntgenuntersuchungen zur Bestimmung des Alters junger Flüchtlinge für rechtmäßig erklärt. Eine solche Untersuchung der Knochen dürfe jedoch nur durchgeführt werden, wenn der Flüchtling nicht über gültige Ausweispapiere verfüge und das behauptete Alter nicht wahrscheinlich sei, teilte das Gericht am 21.03.2019 mit.

Anordnung der Untersuchung nur durch eine Justizbehörde

Es stellte außerdem fest, dass eine Knochenuntersuchung eine "signifikante Fehlerquote" aufweisen könne. Es gelte jedoch, dass Minderjährige, die sich in Frankreich aufhalten, ihrem Alter entsprechenden Rechtsschutz genießen, und nicht unrechtmäßig als Erwachsene behandelt werden dürfen. Nur eine Justizbehörde sei befugt, eine Knochenuntersuchung durchzuführen.

In Deutschland fordern Politiker obligatorische Tests

In Deutschland gibt es eine Debatte um die Altersbestimmung bei Geflüchteten. Auslöser waren Kriminalfälle, bei denen das als minderjährig angegebene Alter des Täters in Zweifel gezogen wurde. Mehrere Politiker fordern obligatorische Tests bei Flüchtlingen, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden kann. Kinderärzte und Strahlenschützer haben sich mehrfach dagegen ausgesprochen. In Deutschland sind die Jugendämter für die Altersfeststellung zuständig. Dabei kann auch eine Röntgendiagnostik zum Einsatz kommen - allerdings wird dies deutschlandweit unterschiedlich gehandhabt.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2019 (dpa).