Anordnung der Untersuchung nur durch eine Justizbehörde
Es stellte außerdem fest, dass eine Knochenuntersuchung eine "signifikante Fehlerquote" aufweisen könne. Es gelte jedoch, dass Minderjährige, die sich in Frankreich aufhalten, ihrem Alter entsprechenden Rechtsschutz genießen, und nicht unrechtmäßig als Erwachsene behandelt werden dürfen. Nur eine Justizbehörde sei befugt, eine Knochenuntersuchung durchzuführen.
In Deutschland fordern Politiker obligatorische Tests
In Deutschland gibt es eine Debatte um die Altersbestimmung bei Geflüchteten. Auslöser waren Kriminalfälle, bei denen das als minderjährig angegebene Alter des Täters in Zweifel gezogen wurde. Mehrere Politiker fordern obligatorische Tests bei Flüchtlingen, wenn deren Alter nicht mit Dokumenten nachgewiesen werden kann. Kinderärzte und Strahlenschützer haben sich mehrfach dagegen ausgesprochen. In Deutschland sind die Jugendämter für die Altersfeststellung zuständig. Dabei kann auch eine Röntgendiagnostik zum Einsatz kommen - allerdings wird dies deutschlandweit unterschiedlich gehandhabt.