Frankreich: Haftstrafe im PIP-Skandal um Brustimplantate endültig

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon ist die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP jetzt endgültig. Das oberste französische Gericht stellte fest, dass der Revisionsantrag von Unternehmensgründer Jean-Claude Mas verfallen sei, wie es am 13.09.2018 auf Anfrage bestätigte. Grund sei, dass eine Frist zur Einreichung eines Schriftsatzes nicht eingehalten wurde. Seine Verurteilung durch ein Berufungsgericht wegen schwerer Täuschung sei damit endgültig. Der Beschluss des Kassationsgerichts ist auf den 11.09.2018 datiert.

PIP verwendete bicht zugelassenes Industriesilikon

Die inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence sah es im Mai 2016 als erwiesen an, dass Mas seine Kunden und auch das Prüfunternehmen TÜV Rheinland bewusst getäuscht hatte.

Mehr als 5.000 Frauen in Deutschland betroffen

Der Fall war 2010 aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten. Die Kissen können Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Allein in Deutschland waren mehr als 5.000 Frauen betroffen. Deutsche und französische Behörden hatten damals empfohlen, die Kissen vorsorglich herausoperieren zu lassen.

Streit um Haftung des TÜV Rheinland geht weiter

Vor Gericht wird weiter um eine mögliche Haftung des TÜV Rheinland gestritten. Betroffene werfen dem deutschen Unternehmen Schlamperei im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate vor und fordern Schadenersatz. Das Pariser Kassationsgericht entscheidet am 10.10.2018 über ein Urteil des Berufungsgerichts von Aix-en-Provence, das eine Haftung des deutschen Prüfunternehmens abgelehnt hatte. Der Generalanwalt des obersten Gerichts, eine Art Gutachter, hatte Bedenken gegen die damalige Entscheidung angemeldet. Das Gericht muss seiner Auffassung aber nicht folgen.

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2018 (dpa).