FG Münster: Steuerzinsen können bei 6% bleiben

Der geltende Zinssatz von 6% für verspätete Steuerzahlungen ist auch in einer Niedrigzinsphase rechtens. Das hat das Finanzgericht Münster am 17.08.2017 entschieden und die Klage eines Ehepaares aus Witten abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen (Az.: 10 K 2472/16).

Kläger beriefen sich auf Niedrigzinspolitik

Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6%. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwalts müsste der Zinssatz in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4% liegen.

Zinssatz unabhängig von Zinsschwankungen

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert sei und bewusst bei 6% liege. "Dieser Satz ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das war mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil", sagten die Finanzrichter. Die Richter betonten auch, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.

FG Münster, Urteil vom 17.08.2017 - 10 K 2472/16

Redaktion beck-aktuell, 18. August 2017 (dpa).