Kläger beriefen sich auf Niedrigzinspolitik
Die Klage richtete sich gegen mehrere Steuerbescheide und Zinsen von mehreren Tausend Euro. Wie vorgeschrieben rechnete das Finanzamt Witten mit einem Zinssatz von 6%. Die Kläger empfinden diesen in Zeiten der Niedrigzinspolitik aber als zu hoch. Nach Berechnungen ihres Anwalts müsste der Zinssatz in Anlehnung an den üblichen Marktzins bei rund 3, höchstens aber 4% liegen.
Zinssatz unabhängig von Zinsschwankungen
Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Nachzahlungs- und Erstattungszins in Deutschland seit 1961 unverändert sei und bewusst bei 6% liege. "Dieser Satz ist wegen der Vereinfachung für die Steuerverwaltung auch in Hochzinsphasen nie verändert worden. Das war mal für den einen Steuerpflichtigen zum Nachteil, mal aber auch zum Vorteil", sagten die Finanzrichter. Die Richter betonten auch, dass Nachzahlungszinsen erst nach einer Karenzzeit von 15 Monaten gezahlt werden müssten.