FDP und CDU bringen Berliner Mietendeckel vor Verfassungsgericht

Umstritten war das bundesweit einmalige Mietendeckel-Gesetz in Berlin schon, bevor es im Februar in Kraft trat. Bald beschäftigt es sowohl Bundes- als auch Landesverfassungsgericht. Am 25.05.2020 haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen den Mietendeckel eingereicht. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten schon am 06.05.2020 eine Normenkontrollklage in Karlsruhe auf den Weg gebracht.

Weitergehende Fragestellungen als vor BVerfG

Die Verfassungsklage solle endlich die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter wiederherstellen, sagte Berlins FDP-Fraktionsvorsitzender Sebastian Czaja am 25.05.2020 dazu. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof sei weitgehender als die vor dem BVerfG, erklärte Czaja. Sie greife weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit auf. "Darüber hinaus sehen wir inhaltliche Fehler. Das muss der Berliner Verfassungsgerichtshof klarstellen", verlangte der FDP-Fraktionschef. Unter anderem sei das Mietendeckel-Gesetz ein direkter Eingriff in die Vertragsfreiheit.

Mieten zunächst eingefroren

Der auf fünf Jahre befristete Mietendeckel, der den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen soll, gilt seit dem 23.02.2020. Seitdem sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie um bis zu 1,3% jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23.11.2020 sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.

CDU will mit Verfahren auch Mieter schützen

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger erklärte, es gebe sowohl bei Vermietern als auch bei Mietern eine "ungeheure Verunsicherung" darüber, wie es mit den Mieten weitergehe. Von den rechtlichen Bedenken abgesehen gehe es unter anderem auch darum, dass Vermieter wegen des Mietendeckel-Gesetzes um ihre Altersvorsorge fürchten müssten. "Es ist aber auch eine Gefahr für die Mieter, insbesondere für die, die auf eine Mietherabsetzung hoffen können", warnte Dregger. Für sie bestehe die Gefahr, dass sie erheblichen Nachforderungen ausgesetzt seien, wenn das Gesetz vor Gericht scheitere. Dregger kündigte an, die CDU wolle für Härtefälle dann einen sogenannten Sicher-Wohnen-Fonds vorschlagen.

Professor: Mängel des Mietendeckels offensichtlich

Der Prozessbevollmächtigte und Bonner Professor für Öffentliches Recht, Foroud Shirvani, teilte diese Einschätzung: "Die verfassungsrechtlichen Zweifel am Mietendeckel-Gesetz sind offenkundig", sagte er. Dafür gebe es formelle und inhaltliche Gründe. Unter anderem greife das Land in unzulässiger Weise in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein. Landesrecht weiche in diesem Fall außerdem vom Bundesrecht ab, ohne dafür verfassungsrechtlich legitimiert zu sein.

Redaktion beck-aktuell, 25. Mai 2020 (dpa).