FDP pocht auf Beteiligung des Bundestags bei Corona-Maßnahmen

FDP-Chef Christian Lindner pocht auf eine stärkere Beteiligung des Bundestags an Entscheidungen über die Corona-Maßnahmen. "Die wesentlichen Fragen müssen im Parlament entschieden werden", sagte er am 19.01.2021 im ARD-Morgenmagazin. Bei den Maßnahmen, die zur Debatte stünden, gehe es um weitreichende Freiheitsbeschränkungen. Deshalb müsse über die wissenschaftliche Grundlage, aber auch über mögliche mildere Mittel gesprochen werden.

Informationen über Videokonferenz nicht ausreichend

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) informiere die Fraktionsvorsitzenden am Vormittag in einer Videokonferenz über die Überlegungen. "Das ersetzt aber nicht eine Debatte in der Öffentlichkeit", so Lindner weiter. Merkel berät am 19.01.2021 ab 14.00 Uhr mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen. Lindner forderte im Mediengespräch "regionalisierte Maßnahmen, aber nicht pauschal Ausgangssperre".

Zustimmung per Gesetz gefordert

Die FDP-Fraktion will laut einem Medienbericht die Regierung per Gesetz verpflichten, die Zustimmung des Bundestags vor solchen Beratungen einzuholen. "Beabsichtigt die Bundesregierung bundesweit einheitliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Koordination herbeizuführen, ist sie verpflichtet, die Zustimmung des Deutschen Bundestages zuvor einzuholen", zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland am 19.01.2021 aus einem Gesetzentwurf der Fraktion. "Kann eine Zustimmung wegen Gefahr im Verzug nicht erlangt werden, ist unverzüglich die nachträgliche Genehmigung durch den Deutschen Bundestag einzuholen."

Konferenz von Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin verfassungsrechtlich nicht vorgesehen

FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann sagte mit Blick auf die Beratungen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten: "Die Verfassung hat dieses Gremium nicht geregelt, weil sie es nicht kennt." Diese Lücke müsse geschlossen werden, "denn nur so ist sichergestellt, dass transparent alle Alternativen in Betracht gezogen werden."

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2021 (dpa).