FDP, Linke und Grüne wollen gegen § 219a StGB klagen

FDP, Grüne und Linke bereiten eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen vor. Unter Federführung der FDP soll dabei zunächst ein Gutachten erstellt und ein Prozessbevollmächtigter gefunden werden. Das sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am 01.03.2019.

Kritik trotz verabschiedeter Reform

"Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten", erklärte Thomae. Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen." Der Bundestag hatte am 21.02.2019 beschlossen, dass Ärzte künftig – etwa im Internet – angeben dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Der neu gefasste § 219a SGB verbietet Ärzten auch zu veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition kritisieren das scharf.

Linke: Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche noch immer weitreichend

"Der § 219a führt weiterhin praktisch zu einem weitgehenden Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche", sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping der Deutschen Presse-Agentur. "Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, uns gemeinsam mit FDP und Grünen auf ein Klageverfahren zu verständigen." "Für uns Grüne ist das Gesetz falsch, und es bleibt falsch", erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ulle Schauws. "Wir müssen Rechtssicherheit herstellen mit allen Mitteln. Deshalb sind wir als Grüne offen für den Weg einer Klage und prüfen nächste Schritte." Für eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25% der Abgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2019 (dpa).