Leistungshöhe and Lebenshaltungskosten gekoppelt
Konkret gehe es um ein in Bayern eingeführtes System für Unterstützungen von Familien mit jungen Kindern, so die Kommission. Die Hilfe gelte für ein- und zweijährige Kinder. Im Rahmen dieser Regelung erhielten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Bayern, einen geringeren Betrag. Vonseiten der Kommission gebe es Bedenken, dass diese Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit womöglich diskriminiert werden. Darüber hinaus verstießen die Vorschriften gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.