Fall Sami A.: Wenn "Durchgreifen" und Rechtsstaat aufeinanderprallen

So gut wie niemand will Sami A. in Deutschland haben. Der Tunesier zählt nicht nur zu den islamistischen Gefährdern, denen Ermittler einen Terroranschlag zutrauen. Er soll auch ein Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden gewesen sein. Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte Ende Juni 2018 im Bundestag: Man könnte sich nicht damit abfinden, "dass sich Leibwächter von bin Laden über Jahre hier in Deutschland aufhalten".

Verwirrung um Abschiebung

Dass Sami A. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher nicht nachgewiesen werden konnte, ist inzwischen nur noch ein Randaspekt. Die verworrene Geschichte um seine – vielleicht rechtswidrige – Abschiebung ist Öl ins Feuer derer, die die deutsche Abschiebepolitik für zu lasch halten. Sie ist für Bürger verwirrend – und für die Politik heikel.

Streit zwischen BAMF und Justiz über Menschenrechtslage in Tunesien

Was ist passiert? Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen seit Jahren im Clinch um die Abschiebung von Sami A.. 2014 hob das BAMF zum ersten Mal das Abschiebeverbot auf, weil sich die Menschenrechtslage in Tunesien verbessert habe. Die Justiz spielte nicht mit: Sami A. drohe in seiner Heimat "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter", befanden die Richter. Vier Jahre später hat sich an den Argumenten nichts geändert. Das BAMF hob erneut das Abschiebeverbot auf, das Gericht sah weiter Foltergefahr. Dass Deutschland Gefährder nicht einfach loswird, ist kein Einzelfall. Den Terrorverdächtigen Haikel S. etwa konnte Hessen im Mai 2018 erst nach langem juristischen und diplomatischen Tauziehen nach Tunesien abschieben.

Planungen für Rückführung geheim gehalten?

Vergangene Woche dann spitzt sich im Fall Sami A. die Lage zu. Das Gericht will eine Zusage, dass ohne eine Entscheidung auch nicht abgeschoben wird. Stattdessen erhält es vom BAMF (nach eigenen Angaben) die Mitteilung, dass laut nordrhein-westfälischem Flüchtlingsministerium ein für den 12.07.2018 gebuchter Flug nach Tunesien storniert sei. Damit gibt sich das Gericht offensichtlich zufrieden. Das Bundesinnenministerium, dem das BAMF untersteht, wusste jedoch nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) schon seit dem 11.07.2018, dass die Abschiebung für den 13.07.2018 geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, "dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13.07.2018, von Sami A." gab, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Ministeriums.

Sami A. entgegen VG-Entscheidung abgeschoben

Dann die Eskalation: Die Entscheidung, dass nicht abgeschoben werden dürfe, hinterlegt die Kammer um 19.20 Uhr am 12.07.2018 auf der Geschäftsstelle. Als von dort am Morgen des 13.07.2018 um 8.10 Uhr das BAMF per Fax informiert wird, ist Sami A. bereits seit rund einer Stunde auf dem Weg nach Tunis. Daraufhin ordnete das Gericht an, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Gegen den Beschluss will das nordrhein-westfälische Ministerium nun in der nächsten Instanz Beschwerde einlegen. Und Tunesien will Sami A. erst mal behalten und selbst ermitteln.

Abschiebung von Sami A.s als Politikum

Lässt sich dieses Hin und Her den Bürgern noch vermitteln? Wohl kaum. Ein Blick auf die Großwetterlage der deutschen Politik lohnt trotzdem: Da ist ein Bundesinnenminister Horst Seehofer, der auch CSU-Chef ist und vor der Landtagswahl in Bayern mit einem harten Kurs in Asylfragen versucht, Stimmverluste an die AfD zu begrenzen. Da ist das ihm untergeordnete BAMF, das seit Jahren Negativ-Schlagzeilen produziert: Chaos, Fehlentscheidungen, Verdacht auf Bestechlichkeit. Dazu kommt eine schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen, die ein politisches Desaster vermeiden will, wie es die rot-grünen Vorgänger im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri erlebt haben. Auch der war als Gefährder eingestuft, blieb aber in Deutschland. Nordrhein-Westfalen führe "den Kampf gegen Extremisten entschlossen und mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates", betont der für Integration und Flüchtlinge zuständige Minister Joachim Stamp (FDP) immer wieder. Zur Abschiebung von Sami A. hat er sich noch nicht persönlich geäußert, sondern lässt den Ball zum Gericht zurückspielen: Beim Abflug habe die Entscheidung nicht vorgelegen, deshalb habe abgeschoben werden dürfen.

Eher leise Kritik an Behördenvorgehen

Der Verdacht liegt nahe, dass hier durchgegriffen werden sollte, um Handlungsfähigkeit zu beweisen – und das womöglich voreilig. Dass ein Gericht die Politik nun dermaßen scharf zurückpfeift, ist Munition für die AfD: Der Fall zeige "in erschreckender Weise auf, wie sehr sich Behörden und Gerichte in Deutschland vom gesunden Menschenverstand entfernt haben", wettert etwa Fraktionschefin Alice Weidel. Die SPD und der Großteil der Opposition im Bund, die sonst keine Gelegenheit zu Kritik an Seehofer auslassen, bleiben dagegen relativ ruhig. Der Fall ist unangenehm – wer will schon in Verdacht geraten, einem Gefährder das Wort zu reden? Kritik gibt es aber schon.

Barley: Behörden müssen Richtersprüche befolgen

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) meldet sich am 15.07.2018 zu Wort und warnt vor Willkür in der Verwaltung: "Wenn Behörden sich aussuchen, welchen Richterspruch sie befolgen und welchen nicht, ist das das Ende des Rechtsstaates." Der Innenminister dagegen schweigt am Wochenende, ebenso wie die Behörden in Nordrhein-Westfalen. Es ist unklar, ob und wann Sami A. nach Deutschland zurückkehrt. Eines aber hat der Fall schon bewirkt: In der öffentlichen Debatte stehen der "gesunde Menschenverstand" und die unabhängige Justiz im Rechtsstaat als Gegensätze da.

Redaktion beck-aktuell, Teresa Dapp und Claus Haffert, 17. Juli 2018 (dpa).