Bundesrat fordert Anpassungen
Auch inhaltlich machen die Länder Änderungsbedarf am Regierungsentwurf geltend. So sprechen sie sich unter anderem dafür aus, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern, damit auch Anpassungslehrgänge beispielsweise in der Kranken- oder Gesundheitspflege berücksichtigt werden können. Außerdem fordern sie Erleichterungen bei den Sprachanforderungen, die bei der Einreise zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gelten sollen. Für erforderlich halten sie auch, die Zuverdienstmöglichkeiten der einreisenden Fachkräfte auszuweiten, um die Zuwanderung noch attraktiver zu machen.
Vereinfachungen bei Einreise zur Ausbildungsplatzsuche gefordert
Die Voraussetzungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche kritisiert der Bundesrat als zu hoch und nicht praxisgerecht. Angesichts der hohen Lebenshaltungskosten müsse es den Einreisenden erlaubt sein, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Außerdem spricht er sich dafür aus, die vorgesehene Altersgrenze von 25 Jahren auf 30 anzuheben, das geforderte Sprachkenntnisniveau abzusenken und die mögliche Aufenthaltsdauer zu verlängern. Dass die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche an einen bestimmten Bildungsabschluss geknüpft sein soll, lehnen die Länder ab. Gleiches gilt für die vorgesehene befristete Geltung der Regelung.
Geringere Anforderungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Lockerungen verlangt der Bundesrat auch bei der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Solche Fachkräfte sollten zwölf und nicht nur sechs Monate bleiben und probeweise auch deutlich mehr Stunden arbeiten dürfen. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse bezeichnet der Bundesrat als nicht praktikabel und in vielen Branchen als überzogen. Er äußert Bedenken, dass die Regelungen die erwünschte Fachkräfteeinwanderung tatsächlich ermöglichen.
Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren nur das Nötigste regeln
Darüber hinaus appelliert der Bundesrat, die Regelungen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren auf das absolut Notwendigste zu beschränken. Details seien mit Zustimmung des Bundesrates in einer Rechtsverordnung zu bestimmen. Nur so werde sichergestellt, dass der ausländerrechtliche Sachverstand der Kommunen ausreichend Berücksichtigung findet.
Entwurf: Keine Beschränkung auf Engpassberufe und keine verpflichtende Vorrangprüfung mehr
Nach dem Regierungsentwurf darf zukünftig jeder in Deutschland arbeiten, der einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Die Beschränkung auf sogenannte Engpassberufe, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind, entfällt. Auch auf die bislang verpflichtende Vorrangprüfung, ob nicht auch ein Deutscher oder EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt, soll grundsätzlich verzichtet werden. Ausnahme: Es kommt zu Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Aufenthalt zur Arbeitssuche soll ermöglicht werden
Probeweise wird ermöglicht, dass Menschen mit Berufsausbildung bis zu sechs Monate in Deutschland bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Sozialleistungen erhalten sie in der Zeit nicht. Sie müssen nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthaltes gesichert ist. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Außerdem verbessert der Gesetzentwurf die Möglichkeiten, sich in Deutschland mit dem Ziel weiter zu qualifizieren, den Abschluss anerkennen zu lassen.
Fachkräftemangel gefährdet laut Bundesregierung deutsche Wirtschaft
Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf die anhaltenden Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal für bestimmte Regionen und Branchen zu finden. Die Zahl der offenen Stellen sei mittlerweile auf 1,2 Millionen angewachsen. Der Fachkräftemangel entwickelt sich mittlerweile zum Risiko für die deutsche Wirtschaft, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an Bundesregierung
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.