Experten begrüßen Aufgabenerweiterung für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Bundesregierung will die Verwaltung und Prüfung von aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen künftig stärker bündeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/13446) hat deshalb zum Ziel, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) künftig die Befugnis der Verwaltung von Förderprogrammen- und Projekten einzuräumen. Die Experten begrüßten in der Ausschusssitzung einhellig die Pläne der Bundesregierung. Ebenfalls positiv bewertet wurde der Plan, durch statistische Effekte ausgelöste erhebliche Schwankungen der Rentenanpassung künftig zu vermeiden. Dies teilte die Bundestagspressestelle am 21.10.2019 mit.

Mehr Befugnis für die DRV KBS

Auf Basis haushaltsrechtlicher Vorschriften sollen laut Gesetzentwurf die Bundesministerien mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben an die DRV KBS übertragen können. Derzeit sollen Förderprojekte entweder durch das Arbeitsministerium, externe Dienstleister oder nachgeordnete Behörden verwaltet werden. Insgesamt gebe es derzeit 16 zwischengeschaltete Stellen, die Programme umsetzen und dabei acht verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen. Dieser Zustand solel mit der Gesetzesänderung beendet werden, heißt es laut Mitteilung im Gesetzentwurf.

DGB lobt Rentenpläne im Wesentlichen

Unter anderem begrüßten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See diese geplanten Änderungen. Auch die Änderungen bei der Rentenanpassung wurden als "sachgerecht" beurteilt. Der DGB schrieb dazu in seiner Stellungnahme: "Die Rentenerhöhungen sollten möglichst zeitnah der Entwicklung der Entgelte, aber langfristig den versicherungspflichtigen Entgelten folgen." Dies müsse die Regierung in ihrem Änderungsantrag (BT-Drs. 19/(11)431) zum Gesetzentwurf noch deutlicher klarstellen, sagte DGB-Vertreter Ingo Schäfer.

BDA vermisst Konsequenz bei der Rentenformel

Ähnlich argumentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) laut Mitteilung in ihrer Stellungnahme. Die Änderung der Rentenformel sei sinnvoll, weil sie den Einfluss von Statistikrevisionen auf die Rentenanpassung vermeide. "Konsequent wäre jedoch gewesen, in der Rentenformel auf die Verwendung der immer wieder revisionsbedürftigen Lohndaten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu verzichten und ausschließlich auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte abzustellen", so die BDA.

Sozialverband fordert Streichung der Kürzungsfaktoren aus der Rentenanpassungsformel

Für den Sozialverband Deutschland e.V. stellte Vedran Kundacina klar, die Renten müssten vollumfänglich den Löhnen folgen. In der Stellungnahme seines Verbandes heißt es dazu: "Die sogenannten Kürzungsfaktoren müssen aus der Rentenanpassungsformel gestrichen werden. Dies allein würde schon zu zukünftig höheren Anpassungen führen." Sein Verband begrüße aber die Änderungen, wenn dadurch künftig Verzerrungen in der Rentenanpassung vermieden würden, betonte Kundacina.

Redaktion beck-aktuell, 22. Oktober 2019.