Ex-HVB-Vorstände sollen Millionen Schadenersatz zahlen

Das Münchner Landgericht hat drei ehemalige Vorstände der Münchner Hypovereinsbank wegen fragwürdiger Geschäfte im vergangenen Jahrzehnt zu Millionenzahlungen an ihren ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert. Der Vorsitzende Richter Helmut Krenek empfahl nach langjährigem Rechtsstreit zwischen der Bank und ihren drei ehemaligen Topmanagern in der mündlichen Verhandlung am 11.01.2018 einen Vergleich "in niedriger zweistelliger Millionenhöhe".

Klagen auf Schadensersatz von 180 Millionen Euro

Die Hypovereinsbank hat die drei auf eine wesentlich höhere Summe von bis zu 180 Millionen Euro verklagt, wie zuvor das "Handelsblatt" berichtete. Doch hat die Bank keinerlei Aussichten, von ihren Ex-Führungskräften tatsächlich eine derart hohe Summe einzutreiben. Falls die Vergleichsverhandlungen scheitern, komme nur eine Verurteilung zu einer deutlich niedrigeren Schadensumme oder eine Abweisung der Klage in Betracht, sagte Krenek. Der Vorsitzende regte eine "für alle Seiten gesichtswahrende Lösung" an.

Zahlungspflichten entstanden aus Cum/Ex-Deals

Der Ausgangspunkt des Streits liegt länger als ein Jahrzehnt zurück: Von 2005 bis 2008 hatten Londoner Investmentbanker der HVB so genannte Cum/Ex-Aktiendeals rund um Dividendenstichtage so geschickt eingefädelt, dass der Fiskus nie gezahlte Kapitalertragsteuern in Höhe von etwa 100 Millionen Euro erstattete. In München war durchaus aufgefallen, dass die Londoner Kollegen undurchsichtige Geschäfte tätigten: Die Londoner Abteilung wurde von den Beteiligten in der Münchner Zentrale "black box" genannt. Als die Steuerbehörden dem Manöver später auf die Schliche kamen, musste die Bank laut "Handelsblatt" über 100 Millionen Euro Steuern nachzahlen, außerdem gab es Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe und sehr hohe Anwalts- und Wirtschaftsprüferkosten.

Ex-Managern wird Kontrollversagen vorgeworfen

Der heutige HVB-Vorstand will sich dieses Geld zurückholen - mit dem Argument, die drei Manager hätten bei der Kontrolle ihrer Untergebenen versagt und die Geschäfte nicht gestoppt. Die drei ehemaligen Vorstände erschienen nicht zu der Verhandlung und ließen sich von ihren Anwälten vertreten. "Cum/Ex" wurde nicht nur bei der HVB praktiziert, sondern auch von vielen anderen Anlegern und Banken, der Gesamtschaden für den deutschen Fiskus soll sich auf bis 12 Milliarden Euro belaufen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Januar 2018 (dpa).