Europaparlament fordert Grundrecht auf Nichterreichbarkeit

Damit Telearbeiter das Recht haben, außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht erreichbar zu sein, soll die EU-Kommission eine entsprechende Richtlinie vorschlagen. Das fordert das Europaparlament in einer Gesetzgebungsinitiative, die mit 472 zu 126 Stimmen bei 83 Enthaltungen angenommen wurde. Darüber hinaus will es Mindestanforderungen für die Telearbeit festlegen und mit Blick auf Arbeitsbedingungen sowie Arbeits- und Ruhezeiten Klarheit schaffen.

Keine Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben

Dass in der Arbeitswelt immer häufiger digitale Hilfsmittel genutzt werden, habe einen Zwang zur ständigen Erreichbarkeit hervorgebracht, erläutern die Parlamentarier. Darunter leide die Ausgewogenheit zwischen Berufs- und Privatleben. Das Arbeiten von zuhause aus trage in der Coronakrise zwar wesentlich dazu bei, Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten. Doch lange Arbeitstage und höhere Erwartungen schadeten der körperlichen und geistigen Gesundheit. Zu beobachten sei etwa, dass Angstzustände, Depressionen und Burnout-Erkrankungen häufiger würden.

Grundrecht auf Nichterreichbarkeit

Für die Abgeordneten ist das Recht auf Nichterreichbarkeit ein Grundrecht, das es Arbeitnehmern erlaubt, außerhalb ihrer Arbeitszeit keine arbeitsbezogenen Aufgaben erledigen zu müssen. Das gelte etwa für Telefonate, die Beantwortung von E-Mails und andere Formen der digitalen Kommunikation – und zwar auch an Feiertagen und im Urlaub. Dies sei "lebenswichtig für unsere geistige und körperliche Gesundheit", sagte Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT) nach der Abstimmung.

Mindestanforderungen für Telearbeit sollen auf EU-Ebene geregelt werden 

Die Mitgliedstaaten sollen außerdem dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Recht tatsächlich in Anspruch nehmen können. Das sollte zum Beispiel von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen einer Nichterreichbarkeit in keiner Weise benachteiligen: Sie dürften nicht schlechter behandelt, angeprangert oder gar entlassen werden.

Gefahr Homeoffice?

Der Ausbruch der Corona-Pandemie habe dazu geführt, dass nun fast 30% mehr Bürger von zuhause aus arbeiten aus zuvor. Der Anteil der Telearbeiter dürfte auch in Zukunft hoch bleiben oder sogar noch steigen, meint Alex Agius Saliba. Zu beachten sei, dass in der EU eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gilt. Untersuchungen von Eurofound, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, hätten jedoch ergeben: Wer nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sondern regelmäßig von zuhause aus arbeitet, überschreite diesen Grenzwert mit mehr als doppelt so hoher Wahrscheinlichkeit. Darüber hinaus gäben 30% der Telearbeiter an, mehrmals pro Woche oder sogar täglich auch in ihrer Freizeit zu arbeiten. Bei Arbeitnehmern, die im Büro arbeiten, liege dieser Wert hingegen bei weniger als 5%.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2021.