Kapitalverkehr nach wie vor nicht reibungslos
Die EU stehe kurz vor dem Abschluss ihres ursprünglichen Aktionsplans aus dem Jahr 2015, so der Rat weiter. Fast alle vorgesehenen Rechtsreformen seien angenommen worden. Sie hätten dazu beigetragen, sowohl die Finanzierungskapazität der EU als auch ihre Finanzstabilität zu verbessern. Dennoch würden regulatorische und andere Hindernisse nach wie vor den reibungslosen Kapitalverkehr und den Zugang zu Finanzprodukten sowie Dienstleistungen im Finanzsektor beeinträchtigen. Daher ist es nach Ansicht des Rates von größter Bedeutung, dass das Projekt der Kapitalmarktunion fortgeführt und weiter vertieft wird.
Weitere Detailmaßnahmen sollen 5 Ziele fördern
In den Schlussfolgerungen sind die fünf wichtigsten Ziele für die Vertiefung der Kapitalmarktunion festgelegt: ein verbesserter Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen in der EU, insbesondere für KMU, die Beseitigung struktureller und rechtlicher Hindernisse für verstärkte grenzüberschreitende Kapitalströme, die Schaffung von Investitionsanreizen und die Beseitigung von Investitionshindernissen für gut informierte Kleinanleger, die Förderung des Übergangs zu nachhaltigen Volkswirtschaften, Aufgeschlossenheit gegenüber dem technologischen Fortschritt und der Digitalisierung sowie die Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit. Auf der Grundlage dieser übergeordneten Zielsetzungen werde die Kommission in den Schlussfolgerungen ersucht, eine Reihe weiterer möglicher Detailmaßnahmen zu prüfen und zu bewerten, die dazu beitragen könnten, diese Ziele in der Praxis durchzusetzen.