Europäischer Datenschutzausschuss fordert ambitionierte E-Privacy Verordnung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat den europäischen Gesetzgeber aufgefordert, die bereits seit langem diskutierte E-Privacy-Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden. Darüber informierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz am 14.03.2019. Die Verordnung müsse in Ergänzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein hohes Schutzniveau für die Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation garantieren.

Ursprünglich zeitgleiches Inkrafttreten mit der DSGVO geplant

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, einer der Mitinitiatoren der Stellungnahme, schreibt, dass die E-Privacy-Verordnung ursprünglich zeitgleich mit dem Anwendungsbeginn der DSGVO im Mai 2018 in Kraft treten sollte. Diese Frist sei ambitioniert gewesen, doch dies entschuldige nicht, dass noch immer inhaltlich keine wirklichen Fortschritte erzielen worden seien, sondern stattdessen versucht werde, das angestrebte Datenschutzniveau abzusenken. Gerade in dem hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation werde eine starke Regelung benötigt. Deshalb müsse die E-Privacy-Verordnung zwingend so ausgestaltet werden, dass das Schutzniveau sowohl der aktuellen E-Privacy-Richtlinie als auch der DSGVO mindestens gehalten und - wo nötig - erweitert wird. Zudem müsse klargestellt werden, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten auch unter der E-Privacy-Verordnung sämtliche in der DSGVO vorgesehenen Kompetenzen zukommen.

Bereichsspezifische Konkretisierung der DSGVO

Die E-Privacy-Verordnung sei neben der DSGVO das zweite große Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des europäischen Datenschutzrechts. Sie solle die aktuell noch geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen und den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation regeln. Insofern stelle sie eine bereichsspezifische Ergänzung und Konkretisierung der Datenschutzvorgaben in der DSGVO dar.

Europäischer Rat hat sich bislang nicht positioniert

Ein erster Entwurf der Verordnung sei von der Europäischen Kommission bereits im Januar 2017 vorgelegt worden. Das Europäische Parlament habe sich im Oktober 2017 zum Gesetzentwurf positioniert. Lediglich der Europäische Rat habe sich nach mittlerweile zweijähriger Debatte noch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2019.