EuGH: Steuernachlässe für griechische Schnapsbrenner unzulässig

Griechenland hat kleinen Schnapsbrennern zu Unrecht große Steuernachlässe gewährt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 11.07.2019. Die Richter gaben einer Klage der EU-Kommission gegen Griechenland statt (Az.: C-91/18).

Zwei Steuersätze ermäßigt

Es geht um Tsipouro oder Tsikoudià genannte Schnäpse, die in Nordgriechenland und auf Kreta von kleinen Brennereien aus Trester hergestellt werden, also aus Traubenresten. Griechenland gewährte den kleinen Herstellern einen um die Hälfte ermäßigten Verbrauchsteuersatz auf den verwendeten Ethylalkohol und einen ebenfalls stark ermäßigten Steuersatz auf die Herstellung.

EuGH: Bei Herstellung alkoholischer Getränke einheitliche Steuersätze anzuwenden

Der Gerichtshof bestätigte jetzt die Auffassung der EU-Kommission, dass Griechenland damit gegen EU-Recht verstoßen habe. Demnach müssen bei der Herstellung von alkoholischen Getränken einheitliche Steuersätze angewendet werden. Griechenland begünstige die im eigenen Land hergestellten Spirituosen und benachteilige damit die Konkurrenz aus anderen EU-Ländern, hatte die EU-Kommission argumentiert.

EuGH, Urteil vom 11.07.2019 - C-91/18

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2019.