Streit um Tötung von insgesamt sieben Wölfen
Hintergrund ist ein Fall aus Finnland. Ein Umweltverband hatte gegen die Entscheidung der Wildtierbehörde geklagt, zwei Jägern den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen zu erlauben. Die Behörde begründete die Genehmigung mit "Bestandspflege" und der Eindämmung von Wilderei. Schäden an Hunden sollten verhindert und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht werden. Letztlich sollte nach Angaben der Behörde die "gesellschaftliche Toleranz" gegenüber Wölfen erhöht werden.
Gericht konkretisiert Ausnahmen
Das oberste finnische Verwaltungsgericht bat den EuGH um Rat bei der Auslegung der EU-Habitatrichtlinie, die Lebensräume, Tiere und Pflanzen schützen soll. Nach der Richtlinie ist die Tötung einer Reihe streng zu schützender Arten grundsätzlich verboten, darunter auch die des Wolfs. Ausnahmen sind bereits in der Richtlinie vorgesehen, die EU-Richter haben sie nun genauer definiert. Die Prüfung, ob die beschriebenen Bedingungen in dem finnischen Fall erfüllt sind, verwiesen die EU-Richter zurück an das dortige Gericht.