EU-Kommission sah in Entlastungen von der EEG-Umlage unzulässige staatliche Beihilfe
In dem Verfahren ging es um Entlastungen bei der EEG-Umlage für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch. Die EU-Kommission hatte dies als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet. Die vier Unternehmen sollen deshalb für die Jahre 2013 und 2014 einen Teil der Vergünstigungen zurückzahlen.
Vorabentscheidungsersuchen unzulässig
Dagegen waren die Unternehmen vor das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gezogen. Das Gericht wiederum wandte sich mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, um zu klären, ob der Beschluss der Kommission gegen EU-Recht verstößt. Das Ersuchen sei unzulässig, entschieden jetzt die Luxemburger Richter. Es sei festzustellen, dass sich die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens, da sie ohne jeden Zweifel zu einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 263 Abs. 4 AEUV gegen den streitigen Beschluss befugt waren, von dieser Befugnis aber keinen Gebrauch machten, für ihre Klagen vor dem vorlegenden Gericht gegen nationale Maßnahmen zur Durchführung des streitigen Beschlusses nicht auf dessen Ungültigkeit berufen können. Unter diesen Umständen ist das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen, da die Gültigkeit des streitigen Beschlusses vor dem vorlegenden Gericht nicht berechtigt in Frage gestellt wurde, unzulässig.