EuGH-Generalanwalt zum Startverbot für ausländische Athleten: DLV droht Schlappe vor Gericht

Dem Deutschen Leichtathletik-Verband droht im Streit um den Ausschluss ausländischer Sportler von Meisterschaften eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Laut den am 07.03.2019 veröffentlichten Schlussanträgen des zuständigen Generalanwalts Evgeni Tanchev hätte der DLV 2016 nicht beschließen dürfen, dass nur noch Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit an deutschen Meisterschaften teilnehmen können. Ein Urteil zu dem Fall wird im Verlauf der kommenden Monate erwartet (Az.: C-22/18).

Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit

Tanchev verwies dabei unter anderem auf das in der EU geltende Recht auf Niederlassungsfreiheit und das Verbot einer Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Zugleich betonte er, dass das Diskriminierungsverbot zum Beispiel nicht für die Nominierung von Nationalmannschaften gelte, solange der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werde.

Italiener wehrt sich gegen Nichtzulassung

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage eines seit 2003 in Deutschland lebenden Italieners, der als Amateur intensiv an Leichtathletik-Wettkämpfen in der Altersgruppe über 35 Jahren teilnimmt. Er hatte vor 2016 auch an deutschen Meisterschaften teilgenommen, wurde dann aber nicht mehr zugelassen beziehungsweise durfte nur noch außer Wertung starten.

Vor AG Darmstadt geklagt

In Deutschland ist das Amtsgericht Darmstadt mit dem Fall befasst. Dieses schaltete zur Auslegung des EU-Rechts den EuGH ein. Neben dem Italiener klagt auch dessen Berliner Sportverein TopFit.

EuGH, Schlussanträge vom 07.03.2019 - C-22/18

Redaktion beck-aktuell, 7. März 2019 (dpa).