EuGH-Generalanwalt: “Maddie“-Verdächtiger konnte in Deutschland wegen Vergewaltigung verurteilt werden

Der Tatverdächtige im Fall Maddie hat bei seinen Bemühungen um eine Freilassung aus dem Gefängnis einen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes kam am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zu dem Ergebnis, dass der 43 Jahre alte Deutsche im Dezember 2019 vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin verurteilt werden durfte. 

Zweiter Haftbefehl hebelt Grenzen des ersten aus

Konkret geht es in dem EuGH-Verfahren darum, dass der 43-jährige Mann eine Aufhebung des Urteils wegen der Vergewaltigung fordert, weil er ursprünglich auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls für eine andere Straftat an Deutschland ausgeliefert worden war. Er verweist darauf, dass EU-Regeln für den Europäischen Haftbefehl es verbieten, dass jemand dann auch wegen anderer vor der Auslieferung begangener Straftaten belangt wird. Nach Ansicht des Generalanwalts ist diese Regelung aber für den Fall irrelevant, da der Mann Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen hatte und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland kam. Dieser wurde von Behörden in Italien vollstreckt - die auch zustimmten, dass der Mann wegen der Vergewaltigung verfolgt und verurteilt wird. In diesem Fall greifen die Einschränkungen für den ersten Haftbefehl nach Auffassung des Generalanwalts nicht mehr.

Sieben Jahre Haft für Vergewaltigung stehen noch aus

Der heute 43-Jährige war ursprünglich 2017 von Portugal an Deutschland übergeben worden, damit er dort wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes belangt werden konnte. Die wegen dieser Tat gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verbüßte er laut EuGH-Angaben bis zum 31.08.2018. Danach reiste er aus Deutschland aus und kam erst über den neuen Europäischen Haftbefehl wegen Drogenhandels wieder zurück. Nach Verbüßung der deswegen verhängten Freiheitsstrafe von 21 Monaten könnte er nach derzeitigem Stand zunächst einmal die Strafe wegen Vergewaltigung der zur Tatzeit 72 Jahre alten Amerikanerin antreten müssen. Die Strafe war unter Einbeziehung früherer Verurteilungen auf sieben Jahre festgesetzt worden. Die Vergewaltigung wurde 2005 in Praia da Luz verübt - dem späteren Entführungsort von "Maddie".

Verbindung zum Fall "Maddie"

Relevant ist das Verfahren daher auch wegen möglicher Auswirkungen auf den Fall der vor 13 Jahren verschwundenen Britin Madeleine "Maddie" McCann: Sollte der Mann vom EuGH Recht bekommen, könnte ihm womöglich in Deutschland nicht der Prozess gemacht werden. Er wird inzwischen verdächtigt, die dreijährige Britin 2007 aus einer Ferienanlage an der portugiesischen Algarve entführt zu haben. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen tot ist.

Stand der Ermittlungen aktuell unklar

Seit kurzem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig auch wegen Mordverdachts gegen den 43-Jährigen, auf dessen Spur sie bereits 2013 kam und der sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig an der portugiesischen Küste aufhielt. Eine Anklage gibt es aber noch nicht. Wie stark die Indizien gegen den Mann im Fall Maddie sind, ist unklar. Zuletzt führten Ermittler Ende Juli Grabungen in einem Kleingarten am Stadtrand von Hannover aus. Ob und möglicherweise was bei der zweitägigen Polizeiaktion gefunden wurde, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig bislang aber nicht mit.

Redaktion beck-aktuell, 6. August 2020 (dpa).