EuGH bestätigt Verbot von Fischfang mit Strom

Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot einer Fischfangtechnik bestätigt, bei der Fische mit Stromstößen in ein Netz gescheucht werden. Damit wiesen die Richter eine Klage der Niederlande ab, die das Verbot des Fischens mit sogenannten Pulsbaumkurren kippen wollten. Es bleibt somit dabei, dass in EU-Gewässern ab Juli diese Technik nicht mehr verwendet werden darf. Darauf hatten sich die EU-Staaten und das Europaparlament bereits 2019 geeinigt.

Fischfangtechnik kontrovers bewertet

Beim Fischen mit Pulsbaumkurren scheuchen elektrische Impulse die Tiere auf. Baumkurren sind Schleppnetze, die über den Meeresboden gezogen werden. Naturschützer wie der WWF kritisieren, dieser werde dadurch stark belastet und es gebe viel Beifang. Befürworter von Pulsbaumkurren argumentieren, diese Methode sei schonender für den Meeresboden und sorge für weniger Beifang.

Trotz bestimmter Vorteile auch negative Umweltauswirkungen

Die Niederlande betonen, das Verbot stütze sich nicht auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten, in denen die Umweltauswirkungen von Pulsbaumkurren mit denen traditioneller Fischerei mit Baumkurren verglichen werden. Der EuGH betonte nun jedoch, dass Gutachten zwar bestimmte Vorteile von Pulsbaumkurren festgestellt hätten. Dass die Methode keine negative Umweltauswirkungen habe, stehe aber in keiner der Studien.

EuGH, Urteil vom 15.04.2021 - C-733/19

Redaktion beck-aktuell, 15. April 2021 (dpa).