EuG: Keine unzulässige staatliche Beihilfe
1998 hatte Real sein Trainingsgelände an die Stadt verkauft und als Teil des Geschäfts Land im Wert von 595.000 Euro erhalten. Der Club konnte auf dem Gelände nicht bauen und gab es 2011 an die Stadt zurück. Dafür erhielt Real 22,7 Millionen Euro - der neue kalkulierte Wert des Grundstücks. Die EU-Kommission sah den Preis als zu hoch und die Zahlung als unerlaubte staatliche Unterstützung an. Das Gericht teilte diese Ansicht nicht.