EuG kippt Kommissionsbeschluss zu Steuervorteilen für internationale Unternehmen in Belgien

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Entscheidung der EU-Kommission zu mutmaßlich illegalen Steuervorteilen für multinationale Konzerne in Belgien gekippt. Es handele sich bei der Regelung nicht um unerlaubte Staatsbeihilfen, befand das EuG mit Urteil vom 14.02.2019 (Az.: T-131/16 und T-263/16).

Streit um Beträge in dreistelliger Millionenhöhe

Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Die Brüsseler Behörde nannte damals keine Namen betroffener Konzerne. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um 55 Unternehmen. Einige von ihnen – sowie Belgien selbst – zogen gegen die Entscheidung vor Gericht.

EuG verwies auf Ermessensspielspielraum

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, die von Belgien 2005 eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse sei keine gezielte illegale Staatshilfe gewesen. Die belgischen Behörden hätten unter anderem einigen Ermessensspielspielraum gehabt, wer von diesen Regelungen überhaupt profitieren könne.

EuG, Urteil vom 14.02.2019 - T-131/16

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2019 (dpa).