EuG: Apple gewinnt Markenstreit gegen chinesischen Mi-Pad-Hersteller

Apple hat vor dem Gericht der Europäischen Union einen Markenstreit mit dem chinesischen Konkurrenzunternehmen Xiaomi gewonnen. Die Luxemburger Richter entschieden mit Urteil vom 05.12.2017, dass Xiaomi seine für Tabletcomputer genutzte Bezeichnung Mi Pad nicht als Unionsmarke eingetragen darf (Az.:T-893/16). Das Wortzeichen sei der älteren Apple-Marke iPad zu ähnlich, was zu einer Verwechslungsgefahr führe.

Apple kann jetzt Verkauf unter Namen Mi Pad unterbinden

Auf Grundlage des Urteils könnte Apple nun von Xiaomi verlangen, den Verkauf von Tabletcomputern unter dem Namen Mi Pad einzustellen. Wenn sich das chinesische Unternehmen weigert, könnte Apple vor ein Markengericht ziehen. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Euipo). Dieses hatte einem Widerspruch Apples gegen die Markeneintragung bereits 2016 stattgegeben.

EuG, Urteil vom 05.12.2017 - T-893/16

Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2017 (dpa).