EU will mehr Wettbewerb bei Abwicklung von Kartenzahlung

Die Europäische Kommission will den Wettbewerb auf dem Zahlungskartenmarkt weiter stärken. Nachdem mit der seit dem 13.01.2017 geltenden neuen Zahlungsdiensterichtlinie bereits die Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft wurden, hat sie jetzt neue technische Regulierungsstandards erlassen, die gewährleisten sollen, dass Kartenzahlungssysteme und abwickelnde Stellen voneinander unabhängig sind. Einzelhändler könnten nunmehr zum Vorteil ihrer Kunden Abwicklungsstellen wählen, die für die bei ihnen vorgenommenen Kartenzahlungen am besten geeignet sind, heißt es in der Mitteilung vom 18.01.2018. "Die neuen Vorschriften sollen im Bereich der Abwicklung von Kartenzahlungen für mehr Wettbewerb sorgen, was die Kosten zum Vorteil der Verbraucher und Einzelhändler weiter senken soll", betonte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Abwicklungstätigkeiten von Kartenzahlungsystemen müssen von ihren übrigen Tätigkeiten unabhängig sein

Wenn ein Verbraucher in einem Geschäft oder im Internet per Karte bezahlt, müsse der Zahlungsvorgang abgewickelt werden, damit der Betrag auf das Bankkonto des Geschäfts gelangt, erläutert die Kommission. Diese Dienstleistung werde von abwickelnden Unternehmen erbracht, die die erforderlichen Kommunikations- und IT-Verfahren verwalten. Kartenzahlungssysteme erbrächten in vielen Fällen selbst Dienstleistungen zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen und stünden somit mit vielen anderen unabhängigen Abwicklungsstellen im Wettbewerb. Gemäß der Verordnung über Interbankenentgelte aus dem Jahr 2015 müssten Kartenzahlungsysteme gewährleisten, dass ihre eigenen Abwicklungstätigkeiten von ihren übrigen Tätigkeiten unabhängig sind. Dadurch werde verhindert, dass Kartenzahlungssysteme ihren eigenen abwickelnden Stellen gegenüber konkurrierenden abwickelnden Stellen den Vorzug geben und dass sie Abwicklungsdienstleistungen mit anderen Dienstleistungen des Kartenzahlungssystems koppeln, heißt es in der Mitteilung der Kommission.

Detaillierte Vorgaben zur Trennung bestimmter Funktionen kommen

Um die Unabhängigkeit der Abwicklungstätigkeiten innerhalb der Kartenzahlungssysteme zu gewährleisten, würden mit den neuen Vorschriften detaillierte Vorgaben zur Trennung bestimmter Funktionen eingeführt, die am 07.02.2018 in Kraft treten, betonte die Kommission. Dazu zählten ein begrenzter Informationsaustausch sowie separate Gewinn- und Verlustrechnungen, eine separate Unternehmensorganisation (Geschäftsräume, Geschäftsführung und Personal) und eine separate Entscheidungsfindung. Durch diese Trennungen würden die Einzelhändler in die Lage versetzt, die für ihre Kartenzahlungen am besten geeignete abwickelnde Stelle zu wählen, während die Verbraucher bei ihren täglichen Zahlungen in Geschäften, Restaurants, im Internet oder über eine zunehmende Palette kartengebundener mobiler Zahlungsanwendungen von geringeren Abwicklungskosten profitieren würden.

Redaktion beck-aktuell, 19. Januar 2018.