EU und Japan einigen sich auf Freihandelspakt

Die EU und Japan haben sich auf ein umfassendes Freihandelsabkommen geeinigt. Beide Seiten bestätigten am 08.12.2017 den Abschluss der mehr als vierjährigen Verhandlungen. Im Idealfall soll das Abkommen noch vor der Europawahl 2019 in Kraft treten.

Einigung von wirtschaftlichem und strategischem Gewicht

Die Einigung sei nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strategisch bedeutend, schrieben EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und der japanische Ministerpräsident Shinzo Abe in einer gemeinsamen Stellungnahme. In deutlicher Anspielung auf die Politik von US-Präsident Donald Trump hieß es, das Abkommen zeige der ganzen Welt, dass sich die EU und Japan der "Versuchung des Protektionismus" widersetzten.

Handelshemmnisse sollen abgebaut werden

Der seit 2013 vorbereitete Freihandelspakt zwischen den beiden mächtigen Wirtschaftsräumen soll Zölle und andere Handelshemmnisse abbauen, um Wachstum und neue Jobs zu schaffen. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und damit ein äußerst interessanter Absatzmarkt für europäische Unternehmen.

Größte Freihandelszone der Welt könnte entstehen

Zusammen zählen die EU und Japan mehr als 600 Millionen Einwohner. An der Wirtschaftskraft gemessen könnte durch das Abkommen die größte Freihandelszone der Welt entstehen. Die beiden Partner sind derzeit zusammen für knapp 30% der weltweiten Wirtschaftsleistung verantwortlich.

Einigung in bestimmten Bereichen war schwierig

Schwierig waren die Verhandlungen vor allem in Bereichen wie Fahrzeugindustrie und Landwirtschaft. Deswegen mussten etliche Kompromisse gefunden werden. Den Verhandlungsdokumenten zufolge hat Japan beispielsweise akzeptiert, dass der europäische Zoll auf japanische Autos von derzeit 10% erst sieben Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens komplett abgebaut sein wird. Die Regierung in Tokio handelte im Gegenzug unter anderem Schutzklauseln für japanische Bauern aus.

Verfahren bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten noch offen

Ganz ausgeklammert wurde letztendlich der Streit um Regelungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten. Dieser war entstanden, nachdem die EU angekündigt hatte, dass die früher üblichen, aber als intransparent kritisierten Schiedsgerichtsverfahren nicht mehr akzeptiert werden sollen. Wenn, dann soll es einen neuen Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer Berufungsinstanz geben.

Trump verwarf ursprünglich mit den USA geplantes Abkommen

Ursprünglich wollte Japan zusammen mit den USA und zehn weiteren Ländern die transpazifischen Freihandelszone TPP gründen. US-Präsident Trump verwarf TPP allerdings kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 2017. Danach beschleunigte die EU ihre Verhandlungen mit Tokio. Damit das Abkommen zwischen der EU und Japan in Kraft treten kann, muss es noch von den Regierungen der EU-Staaten und dem EU-Parlament gebilligt werden. Dies soll im Laufe des Jahres 2018 erfolgen. 

Kritiker sehen europäische Standards in Gefahr

Mit Spannung wird erwartet, ob es – wie beim Freihandelsabkommen mit Kanada – noch langwierige Diskussionen in Mitgliedstaaten geben wird. Kritiker fürchten auch beim Pakt mit Japan um europäische Standards. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte am 08.12.2017, dass sich kein Verbraucher vor dem Abkommen fürchten müsse. Die EU und Japan stünden für eine Weltwirtschaft mit "höchsten Standards ein", sagte sie.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2017 (dpa).