EU und China erzielen Grundsatzeinigung über Investitionsabkommen

Die EU und China haben am 30.12.2020 die Verhandlungen über ein umfassendes Investitionsabkommen im Grundsatz abgeschlossen. Das Abkommen regelt den gegenseitigen Marktzugang für europäische und chinesische Unternehmen und schafft eine neue Transparenz in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und der EU. Für europäische Unternehmen bedeutet das Abkommen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mehr Marktzugang und mehr Rechtssicherheit sowie ein besseres Wettbewerbsumfeld in China.

Öffnung für europäische Investitionen

Beim Marktzugang für EU-Unternehmen geht China nach einer Mitteilung der EU-Kommission umfassende Verpflichtungen in Bezug auf das verarbeitende Gewerbe ein, das der wichtigste Sektor für EU-Investitionen in China ist. Auf das verarbeitende Gewerbe entfielen mehr als die Hälfte der gesamten Investitionen aus der EU, davon 28% auf die Automobilindustrie und 22% auf Grundstoffe. Dies betreffe unter anderem die Herstellung von Elektroautos, Chemikalien, Telekommunikationsgeräten und medizinischen Geräten. China gehe außerdem Verpflichtungen für EU-Investitionen in verschiedenen Dienstleistungssektoren ein, etwa Cloud-Dienste, Finanzdienstleistungen, private Gesundheitsversorgung, Umweltdienstleistungen, internationaler Seeverkehr und Dienste im Bereich des Luftverkehrs. In den vom Übereinkommen abgedeckten Sektoren erhalten europäische Unternehmen laut Kommission Sicherheit und Vorhersehbarkeit für ihre Geschäftstätigkeit. Denn China werde nicht mehr die Möglichkeit haben, den Zugang zu untersagen oder neue diskriminierende Praktiken einzuführen. Das Übereinkommen sehe auch Garantien vor, die es europäischen Unternehmen erleichtern sollen, Genehmigungen zu erhalten und Verwaltungsverfahren abzuwickeln. Zudem werde es europäischen Unternehmen Zugang zu den chinesischen Normungsgremien einräumen.

Einbettung in wertebasierte Investitionsbeziehung

Mit dem umfassenden Investitionsabkommen gehen die Parteien nach Angaben der Kommission eine wertebasierte Investitionsbeziehung ein, die sich auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stützt. Dies betreffe unter anderem die Bereiche Arbeit und Umwelt, in denen sich China beispielsweise verpflichte, keine Schutzstandards zu senken, um Investitionen anzuziehen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten und das verantwortungsvolle unternehmerische Handeln seiner Unternehmen zu fördern. China habe ferner eingewilligt, das Pariser Klimaschutzübereinkommen sowie die von ihm ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) wirksam umzusetzen. Außerdem habe sich China bereit erklärt, kontinuierliche und nachhaltige Anstrengungen zur Ratifizierung der grundlegenden IAO-Übereinkommen über Zwangsarbeit zu unternehmen.

Durchsetzung des Abkommens

Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen seien auf EU-Seite der Exekutiv-Vizepräsident und auf der Seite Chinas der stellvertretende Ministerpräsident zuständig. Mit dem Übereinkommen werde auch eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Umsetzung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung, auch in den Bereichen Arbeit und Klima, verfolgen soll.

Fortsetzung der Verhandlungen über den Investitionsschutz

Die Einigung umfasst laut Kommission auch eine Zusage beider Seiten, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Übereinkommens abzuschließen. Gemeinsames Ziel sei es, auf modernisierte Schutzstandards und eine Streitbeilegung hinzuarbeiten, die den im Rahmen der UNCITRAL durchgeführten Arbeiten im Hinblick auf einen multilateralen Investitionsgerichtshof Rechnung trägt. Die EU verfolge weiter das Ziel, die bilateralen Investitionsabkommen der Mitgliedstaaten mit China zu modernisieren und zu ersetzen.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2021.