EU-Staaten nehmen Fischereiabkommen mit Marokko an

Die EU-Staaten haben grünes Licht für ein neues Fischereiabkommen mit Marokko gegeben. Vertreter der EU-Staaten sprachen sich bei ihrem Treffen am 04.03.2019 in Brüssel dafür aus. Das Abkommen soll eine Laufzeit von vier Jahren haben. Der EU sollen dabei Fangmöglichkeiten zugeteilt werden, im Gegenzug sind Zahlungen von 208 Millionen Euro vorgesehen. Bevor die Abmachung in Kraft treten kann, muss das Königreich Marokko noch sein Ratifizierungsverfahren abschließen.

Bessere Zusammenarbeit zwischen EU und Marokko

Im Jahr 2018 war eine Übereinkunft mit dem nordafrikanischen Mittelmeer-Staat zum Fischfang ausgelaufen. Das neue Regelwerk macht europäischen Fischern Vorgaben über die maximalen Fangmengen und soll die Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko erleichtern.

Einige Abgeordnete gegen Neuauflage

Das Europaparlament hatte im Februar 2019 gegen den Widerstand von Abgeordneten der Grünen, Linken und Sozialdemokraten für die Neuauflage des Abkommens gestimmt. Sie kritisierten, dass das Abkommen auch für die Gewässer gelten solle, die an die Westsahara grenzen. Marokko erhebt Anspruch auf die Westsahara und kontrolliert sie größtenteils, was aber international nicht anerkannt wird.

EuGH-Urteil berücksichtigt

Der Europäische Gerichtshof hatte im Februar 2018 geurteilt, dass Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko die Gewässer vor der Westsahara nicht einschließen dürften (BeckRS 2018, 1880). Vom Europaparlament und den EU-Staaten hieß es nun, das Urteil sei berücksichtigt worden.


Redaktion beck-aktuell, 6. März 2019 (dpa).