EU-Parlament legt Position zur Urheberrechtsreform vor

Das Europäische Parlament hat am 12.09.2018 seine überarbeitete Verhandlungsposition zur Urheberrechtsreform angenommen. Viele der vom Parlament vorgenommenen Änderungen am ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zielten darauf ab, sicherzustellen, dass Künstler, insbesondere Musiker, Interpreten und Drehbuchautoren sowie Nachrichtenverleger und Journalisten, für ihre Arbeit bezahlt werden, wenn sie von Plattformen wie YouTube oder Facebook und Nachrichtenaggregatoren wie Google News genutzt wird, heißt es in der entsprechenden Mitteilung. Hinzugefügt worden seien zudem Garantien zum Schutz kleiner Unternehmen und zur Meinungsfreiheit.

Auch "snippets" eingeschlossen

Der Standpunkt des Parlaments verschärfe die von der Kommission vorgeschlagenen Pläne, Online-Plattformen und Aggregatoren für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen. Dies gelte auch für Ausschnitte ("snippets"), bei denen nur ein kleiner Teil eines Nachrichtentextes angezeigt werde. In der Praxis verpflichte diese Haftungsregel die betroffenen Parteien, die Rechteinhaber für urheberrechtlich geschütztes Material zu entlohnen, das sie zur Verfügung stellen. Der Text des Parlaments verlange auch ausdrücklich, dass Journalisten selbst und nicht nur ihre Verlage von einer Vergütung profitieren, die sich aus dieser Haftungspflicht ergibt. Gleichzeitig sollen Start-ups und Innovationen gefördert werden, indem Kleinst- und kleine Unternehmen von der Richtlinie ausgenommen werden.

Meinungsfreiheit soll nicht beeinträchtigt werden

Der Vorschlag enthalte Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass das Urheberrecht online eingehalten werde, ohne die Freiheit der Meinungsäußerung zu beeinträchtigen, die zum Hauptmerkmal des Internets geworden sei, heißt es in der Mitteilung. So soll nach den Plänen des Parlaments das Teilen von "bloßen Hyperlinks, neben denen einzelne Wörter stehen", um die Artikel zu beschreiben, zu denen sie hinführen, frei von urheberrechtlichen Einschränkungen sein.

Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen geplant

Jegliche Maßnahmen, die von Plattformen ergriffen werden, um zu überprüfen, ob Uploads nicht gegen Urheberrechtsbestimmungen verstoßen, sollten jedoch nicht dazu führen, dass Werke, bei denen kein Verstoß gegen das Urheberrecht gegeben sei, nicht verfügbar seien. Diese Plattformen sollen künftig außerdem verpflichtet sein, zügige Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen (die von den Mitarbeitern der Plattform betrieben werden, nicht von Algorithmen) einzurichten, über die Beschwerden eingereicht werden könnten, wenn ein Upload zu Unrecht gelöscht werde.

Wikipedia und Open-Source-Software-Plattformen nicht betroffen

Der Text des Parlaments lege zudem fest, dass das Hochladen in Online-Enzyklopädien auf nicht-kommerzielle Weise, wie beispielsweise Wikipedia, oder Open-Source-Softwareplattformen, wie beispielsweise GitHub, automatisch von der Verpflichtung zur Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen ausgenommen werde.

Verhandlungsrechte von Urhebern sollen gestärkt werden

Die geplante Neuregelung soll zudem die Verhandlungsrechte von Urhebern und ausübenden Künstlern stärken, indem sie es ihnen ermöglicht, "eine zusätzliche, angemessene und faire Vergütung von der Partei zu verlangen, mit der sie einen Vertrag über die Verwertung ihrer Rechte geschlossen haben, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren einschlägigen direkten oder indirekten Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke oder Darbietungen unverhältnismäßig niedrig sei." Die Neuregelung solle Autoren und Interpreten auch in den Stand setzen, eine "ausschließliche Lizenz" für die Rechte an einem Werk zu widerrufen oder zu entziehen, wenn davon ausgegangen werde, dass die Partei, die die Nutzungsrechte besitzt, dieses Recht nicht ausübt beziehungsweise das Werk nicht verwertet wird.

438 Abgeordnete stimmten für Standpunkt

Der Standpunkt des Parlaments für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung einer endgültigen Vereinbarung wurde mit 438 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen gebilligt.

Redaktion beck-aktuell, 12. September 2018.